„Wie wird das Leitbild der VgV in der Praxis gelebt?“
Die Vergaberechtsnovelle 2016 strebt für Auftraggeber und Bewerber Erleichterungen bei der Vergabe von Planungsleistungen an. So verlangt die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), dass die von den Bewerbern geforderten wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Kriterien in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe stehen. Die Kriterien sind bei geeigneten Aufgaben zudem so zu fassen, dass kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger am Verfahren beteiligt werden können. Es herrscht der Eindruck, dass viele Auslober die Eignungskriterien so verstehen und nutzen, dass sich diese allein auf quantitative Elemente wie Bürogröße und Umsatz und gerade nicht auf die konkrete Aufgabenstellung beziehen.
Die Bayerische Architektenkammer hat deshalb nach einem Beschluss der Vertreterversammlung Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, den Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, und sein Team beauftragt, Vergaben der öffentlichen Hand in Bayern zu evaluieren. Neben allgemeinen Verfahrensdaten werden die von den Auslobern geforderten Eignungskriterien wie Jahresumsätze, Mitarbeiterzahl sowie Referenzprojekte erfasst. Untersuchungszeitraum ist vom 1. Februar 2020 bis 31. Januar 2021. Mehr als 400 Verfahren können auf diese Weise ausgewertet und die Ergebnisse in weitere Gespräche mit öffentlichen Auftraggebern eingebracht werden.
„Von der Evaluierung erwarten wir uns eine klare Aussage, wie das in der VgV aufgestellte Leitbild in der Vergabepraxis gelebt wird. An die Auswertung werden sich weitere Fragen anschließen: Auf welche Weise können für vergleichbare Aufgaben angemessene Auswahlkriterien definiert werden? Wie können wir langfristig eine kooperative und rechtssichere Verfahrenskultur etablieren? Die VgV ist bei diesen Fragen lösungsoffen. Sie bietet Handlungsspielräume, die die Vielfalt im Bewerberfeld und damit auch die Vergabe- und Baukultur in Bayern stärken,“ erläutert Kammerpräsidentin Christine Degenhart. Ansprechpartner zur Begleitforschung 2020 im Vorstand der Bayerischen Architektenkammer sind Architekt und Stadtplaner Karlheinz Beer (Vizepräsident) sowie Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Franz Damm.
Bayerische Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: +49 (89) 139880-0
Telefax: +49 (89) 139880-55
http://www.byak.de
Telefon: +49 (89) 139880-39
E-Mail: seemueller@byak.de