Zahlung der Geldleistungen sichergestellt
Diese Einschränkungen zum Schutz der Kunden/innen und Mitarbeiter/innen vor der Ansteckung mit dem sogenannten Corona Virus gelten zunächst bis zum 17. April 2020.
Es wird empfohlen, Kontakte möglichst telefonisch, per E-Mail oder per Post zu pflegen. Bereits vereinbarte persönliche Termine werden zu telefonischen Beratungsterminen.
Online steht der e-Service unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices zur Verfügung. Ganz bequem kann man 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche diesen Service nutzen. Gleiches gilt ebenso für das Arbeitslosengeld II https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2 als auch die Familienkasse https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.
Beim Erhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte diese in den Hausbriefkasten der jeweiligen Geschäftsstelle eingeworfen oder per Post zugestellt werden.
Wichtig, die Zahlung der Geldleistungen wird weiterhin gewährleistet.
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