Agile Umsetzung der digitalen Kompetenz: Erste virtuelle Hauptversammlung der intersoft consulting services AG
„Bei der Umsetzung einer Hauptversammlung für Aktionäre sind eine Vielzahl von rechtlichen Voraussetzungen zu beachten, deshalb war es für uns als Vorstände eine neue Erfahrung, diese nun online umzusetzen“, so der Vorstandsvorsitzende Thorsten Logemann. „Da wir aber durch unser Geschäftsfeld als Beratungsunternehmen in Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Forensik über große digitale und rechtliche Kompetenzen verfügen, konnten wir sehr schnell und flexibel auf die aktuellen Gegebenheiten reagieren“, so Logemann weiter.
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie regelt unter anderem die Entscheidungen über die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation. Der Vorstand kann damit unter gewissen Voraussetzungen entscheiden, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die präsenzlose virtuelle Hauptversammlung ist außerdem mit verkürzter Einberufungsfrist unter Zuhilfenahme geeigneter elektronischer Kommunikationsmittel durchführbar.
„Durch die blitzschnell in die Wege geleiteten rechtlichen Maßnahmen wurde vom Gesetzgeber ein gutes Mittel geschaffen, um handlungsfähig zu bleiben“, so der Vorstand Dr. Nils Christian Haag. „Wir sehen die Digitalisierung insbesondere in schwierigen Situationen als Chance und wollen unser Know-how in diesem Bereich gezielt einbringen“, so der Jurist Dr. Haag weiter.
Die intersoft consulting services AG hat als Unternehmen schon sehr frühzeitig entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der Pandemie ergriffen und steht zurzeit ihren Kunden mit den technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen grundsätzlich aus dem Homeoffice zur Verfügung. Das Unternehmen bietet bereits seit langem Homeoffice Tätigkeiten für Mitarbeiter und setzt auf Digitalisierung und agiles Arbeiten.
Mit ihren Standorten in Hamburg, Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart und Köln berät der Dienstleister seit vielen Jahren Unternehmen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Forensik. Auf ihrem Blog datenschutzbeauftragter-info.de berichten Experten täglich über neueste Entwicklungen im Zusammenhang mit Datenschutz, Recht und IT.
Die intersoft consulting services AG ist auf die Beratungsfelder Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Forensik spezialisiert. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg berät seit über 10 Jahren sehr erfolgreich kleinere Unternehmen, Mittelständler oder große internationale Konzernverbünde mit praxisnahen Lösungen.
Kunden profitieren sowohl von der langjährigen Tätigkeit der Berater in unterschiedlichen Fachgebieten, Branchen und Strukturen als auch von den interdisziplinären Kompetenzen im Datenschutz-, IT- und Rechtsbereich.
Mit der Stellung von externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist der Dienstleister bundesweit einer der führenden Anbieter. Das Unternehmen wurde 2006 in Hamburg gegründet und hat weitere Büros in Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart und Köln.
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