Auch beim Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg muss Gesundheitsschutz und konsequentes Handeln an erster Stelle stehen
„Die Gefahren des Klimawandels haben wir nicht ständig unmittelbar vor Augen, dennoch zeigen seriöse wissenschaftlichen Berechnungen, dass es auch hier fünf vor zwölf ist und deshalb rasches und konsequentes Handeln gefordert ist.“ so Lieb weiter.
Das Land Baden-Württemberg hatte schon frühzeitig ein Klimaschutzgesetz verabschiedet, das nun aktualisiert werde. Dabei seien aus Sicht des ökologischen Verkehrsclub VCD die Vorgaben des globalen Pariser Klimaschutzabkommens sowie des Klimaschutzgesetzes des Bundes zwingend zu berücksichtigen.
Wichtige sei dabei eine CO2-Reduzierung für den Verkehrssektor von 40% bis zum Jahr 2030. Grundsätzlich sollten die Ausgaben der Ministerien sich daran messen lassen, ob sie zur Erreichung des CO2-Minderungszieles beitragen. Zudem könne die Öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion weiter ausbauen. Gerade der Flugverkehr durch Mitarbeiter der Ministerien sei in den letzten Jahren stark angestiegen. „Auch wenn hier teilweise eine CO2-Kompensation entrichtet wird, wäre es besser, Flüge möglichst auf umwelt- und klimafreundlichere Verkehrsmittel zu verlagern. Längere Fahrzeiten in der Bahn können aber durchaus produktiv als Arbeitszeit genutzt werden, so dass der Einwand der Zeitersparnis durch den Flugverkehr häufig entfällt.“ so Matthias Lieb.
Zudem solle das Land seinen Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget einräumen, statt Dienstwagen zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Budget könnten dann die Verkehrsmittel des Umweltverbundes wie Busse und Bahnen, Radverleih, CarSharing sowie Taxis genutzt werden. Dieses Modell würde bereits beim Land Bremen und immer häufiger auch in der Wirtschaft angewendet.
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