Bildung & Karriere

Ausschreibung Deutscher Arbeitgeberpreis für Bildung steht 2020 unter dem Motto: „Geht nicht – gibt’s nicht! Bildungseinrichtungen zeigen und fördern Problemlösekompetenz“

Heute startet die Bewerbungsphase für den „Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung 2020“, den die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unterstützt von der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG seit über 20 Jahren vergibt.

Bildungseinrichtungen mit ausgeprägter Problemlösekultur haben die Möglichkeit, sich bis zum 16. August 2020 in einer von vier Kategorien zu bewerben:

  • Frühkindliche Bildung,
  • Schulische Bildung,
  • Berufliche Bildung oder
  • Hochschulische Bildung.

Eine Jury von Bildungsexpertinnen und -experten aus Unternehmen, Wissenschaft, Stiftungswesen und Politik wählt die Preisträger aus.

Personalvorständin und Arbeitsdirektorin der Deutschen Telekom AG, Birgit Bohle, betont: „Um Problemlösekompetenz bei den Lernenden zu fördern brauchen wir Bildungseinrichtungen, die auch selbst über genau diese Kompetenzen verfügen. Wir suchen daher eine Kita, eine Schule, eine Berufsschule und eine Hochschule, die uns zeigen, wie sie – innovativ und mit Mut zu neuen Ansätzen – mit den Herausforderungen ihres Bildungsalltages umgegangen sind, was sie konkret in die Praxis umgesetzt haben und was andere von ihnen lernen können.“

Martin Seiler, Vorstand Personal & Recht der Deutschen Bahn AG, hebt hervor: „Jede Bildungseinrichtung hat im Alltag sehr spezifische Probleme zu meistern. Diese sind je nach Bildungsart, Standort, Größe etc. sehr unterschiedlich. Wir freuen uns daher auf eine große Vielfalt an tollen Best Practice-Beispielen von Kitas, Schulen, Berufsschulen und Hochschulen, die inspirieren und Mut machen!

Der Deutsche Arbeitgeberpreis für Bildung ist in jeder Kategorie mit 10.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung findet am 26. November 2020 beim Deutschen Arbeitgebertag in Berlin statt. Alle Infos zur Ausschreibung gibt es unter www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

(BDA) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
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