Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz umsetzen: Musikrat appelliert an Bund und Länder
Die Konferenz der Wirtschaftsminister stimmte am 07. April 2020 einstimmig für einen monatlichen Pauschalbetrag für Soloselbständige, der auf Basis von nachgewiesenen coronabedingten Umsatzeinbrüchen für maximal drei Monate gewährt wird. Betriebskosten sollen demnach zusätzlich bezuschusst werden. Das Land Baden-Württemberg gewährt im Alleingang bereits jetzt den freien Kulturschaffenden, wie auch Angehörigen anderer freier Berufe, einen monatlichen Pauschbetrag von 1.180 Euro aus Landesmitteln.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat appelliert an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und an die Bundesregierung, den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020 zur Coronasoforthilfe für Soloselbständige umzusetzen. Nach den gestrigen Beschlüssen der Bundesregierung muss von einem Stillstand des Konzertlebens bis mindestens zum Sommer ausgegangen werden. Wenn jetzt nicht unbürokratisch den Soloselbständigen geholfen wird, entstehen für diese Kulturschaffenden existenzielle Notlagen und unser Kulturleben wird auf Jahre hinaus nachhaltigen Schaden erleiden.“
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