Gesundheit & Medizin

Bestand an Beatmungsgeräten muss gemeldet werden

Das SARS-CoV-2-Virus breitet sich in Hessen weiter aus. Wenn die Zahl der Erkrankten weiter steigt, dann kann die Wahrscheinlichkeit zunehmen, dass mehr infizierte Menschen intensiv-medizinisch behandelt werden müssen. Eine solche Intensivbehandlung kann auch eine künstliche Beatmung einschließen. Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Verfügbarkeit an Beatmungsgeräten in Hessen erfasst, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak mit.

In einer Pressemittelung weist der Erste Kreisbeigeordnete darauf hin, dass am 27. März 2020 eine Erweiterung der Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen wurde, wonach bestimmte Einrichtungen verpflichtet sind, den Bestand an Beatmungsgeräten an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist bereits in Kraft getreten.

Folgende Einrichtungen unterliegen der Meldepflicht:

1. Einrichtungen für ambulantes Operieren,
2. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
3. Dialyseeinrichtungen,
4. zugelassene Krankenhäuser nach § 108 SGB V
5. Privatkrankenanstalten nach § 30 GewO, soweit diese nicht zugleich ein zugelassenes Krankenhaus nach § 108 SGB V sind,
6. Einrichtungen für ambulante Entbindungen nach § 24f SGB V,
7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen,
8. Arztpraxen und Zahnarztpraxen,
9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
10. Tierkliniken und ähnliche Einrichtungen,
11. Sanitätshäuser sowie
12. Kranken- und Pflegekassen.

Zugelassene Krankenhäuser und Privatkrankenanstalten sind von der Meldepflicht befreit, soweit sie die Angaben bereits in anderer geeigneter Form dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zur Verfügung gestellt haben. Die Meldepflicht gilt nicht für Privathaushalte!

Vogelsberger Einrichtungen, die der Meldepflicht unterliegen, müssen die Meldung an das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises richten. Die Gesundheitsämter sind angewiesen, Informationen zur Meldepflicht sowie Kontaktdaten zur Übermittlung der Formulare bereitzustellen.

Dieses Meldeformular muss ausgefüllt und in elektronischer Form an das Gesundheitsamt geschickt werden, per E-Mail an gesundheitsamt@vogelsbergkreis.de oder per Fax an 06641/977-190.

Dr. Mischak appelliert in diesem Zusammenhang, der Meldepflicht unverzüglich nachzukommen.

Weitere Informationen zur Meldung gibt es unter dem Link:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/meldepflicht-von-beatmungsgeraeten

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel