BGA-Pressekurzstatement zur Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes
„Nie wurde besser unter Beweis gestellt als jetzt in der Corona-Pandemie, wie sehr Deutschland auf seine internationalen Partner angewiesen ist. Das bedeutet nicht nur offene Ländergrenzen, sondern auch offene Märkte und freier Kapitalfluss. Mit der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes aber sollen staatliche Eingriffe bei ausländischen Kapitalbeteiligungen nun schon bei einer ‚voraussichtlichen Beeinträchtigung‘ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit möglich werden und nicht mehr wie bisher bei ‚tatsächlicher Gefährdung‘. Damit kommt für die Wirtschaft in der ohnehin schon ungewissen Lage eine weitere staatlich gemachte Unsicherheit hinzu, weil dies nicht näher definiert ist. Anders als beabsichtigt schadet eine zu starke staatliche Regulierung am Ende sogar unserer Volkswirtschaft, die die Folgen der Corona-Krise noch länger spüren wird.“
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