Biofrontera AG wird Hauptversammlung Beschlussvorschlag für eine ordentliche Kapitalerhöhung vorlegen
– Das Grundkapital der Gesellschaft soll um bis zu EUR 8.969.870 durch Ausgabe von bis zu 8.969.870 neuen auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen erhöht werden.
– Das Bezugsrecht wird den Aktionären im Verhältnis 5 : 1 mittelbar zu einem noch festzulegenden Bezugspreis gewährt.
– Der Bezugspreis wird durch gesonderten Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Marktbedingungen festgelegt, wobei der Mindestbetrag gemäß § 9 Absatz 1 AktG nicht unterschritten werden darf.
Weitere Einzelheiten werden in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gegeben werden, die im Bundesanzeiger erfolgt.
Der Emissionserlös würde für die weitere Finanzierung von klinischen Studien zur Weiterentwicklung von Ameluz(R), für Vertriebs- und Marketingaufwendungen von Ameluz(R) insb. in den USA sowie der Deckung laufender Kosten des operativen Geschäfts verwendet werden.
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