Comeback des Autokinos
Kreative Ideen fördern
In den vergangenen Tagen haben die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) zahlreiche Anfragen zur Veranstaltung eines Autokinos erreicht, wobei sich der Zweck nicht auf das Abspielen von Filmen beschränkt. Gottesdienste, Messen, kulturelle Werke, Musikdarbietungen – die Palette der Ideen, die sich für eine Ausspielung im Autokino eignen, ist groß. „Als Medienanstalt für Baden-Württemberg ist uns daran gelegen, schnell und unbürokratisch auf die Anfragen zu reagieren, damit die kreativen Projektideen von den Interessentinnen und Interessenten zügig umgesetzt werden können,“ so Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der LFK. Unter lfk.de stehen weitere Informationen bereit, welche Angaben für einen Antrag benötigt werden und wie etwa die Bundesnetzagentur erreicht werden kann.
Autokino veranstalten – Was braucht es?
Benötigt werden ein großes, möglichst abgeschlossenes Grundstück, eine ggf. behördliche Erlaubnis für die Veranstaltung, ein Bildschirm/ eine Leinwand und ein Kleinleistungs-UKW-Sender nebst fachkundiger Personen und natürlich Inhalt, für den die Übertragungsrechte vorliegen. Die Nutzung und Zuweisung einer geeigneten UKW-Frequenz für die Ton-Übertragung an die PKW der Zuschauerinnen und Zuschauer erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Als Medienanstalt steuert die LFK, bei Vorlage der Voraussetzungen, eine rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei. Der Antrag wird in der LFK ohne Erhebung von Kosten bearbeitet.
Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
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