Corona-Exit: Der langsame Weg zurück
Voraussetzungen für eine Öffnung
Obwohl Bund und Länder das Tragen von Alltagsmasken dringend empfehlen: Eine bundesweite Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie im Einzelhandel wird es nicht geben! Aber für die meisten Lockerungen sind vor allem folgende Faktoren entscheidend: Die strikte Einhaltung der Hygieneregeln , die Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen und eine Begrenzung der Personenzahl in den Geschäften.
Dürfen Kinder wieder in die Schule?
Oder müssen sie vielmehr? Ob Pflicht oder Kür – die Kultusminister der Länder sollen bis zum 29. April ein Konzept vorlegen, wie eine schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 4. Mai aussehen könnte. Bis dahin bleiben Kitas, Schulen und Universitäten geschlossen. Allerdings soll die Notbetreuung in den Kitas auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen aus zentralen Wirtschaftsbereichen ausgeweitet werden.
Kontaktbeschränkung und Reiseverbot verlängert
Bis zum 3. Mai 2020 bleibt hier alles beim Alten: Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Möchte man sich also mit einer Freundin oder einem Freund treffen und hält den Mindestabstand von 1,5 Metern ein, ist alles ok. Mehr als zwei Personen dürfen nur dann gemeinsam unterwegs sein, wenn es sich um die Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts handelt. Neben dem Weg zur Arbeit sind Spaziergänge, Einkäufe, Arztbesuche oder Sport an frischer Luft nach wie vor zulässig.
Die weltweite Reisewarnung für nicht unbedingt notwendige oder touristische Reisen wird ebenfalls bis zum 3. Mai verlängert. Zudem werden die Grenzkontrollen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg und Dänemark für weitere 20 Tage bis Anfang Mai aufrechterhalten.
Shops öffnen, Gastronomie bleibt zu
Shops mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 20. April wieder öffnen. Unabhängig von der Größe können auch Autohäuser, Buchläden und Fahrradhändler ihren Verkaufsbetrieb wieder aufnehmen. Auch Kultureinrichtungen wie z. B. Bibliotheken und botanische Gärten dürfen wieder öffnen. Ab dem 4. Mai sind neben größeren Geschäften mit einer Fläche von bis zu 2.500 Quadratmetern auch Friseure an der Reihe. Letztere müssen allerdings eine persönliche Schutzausrüstung nachweisen. Restaurants, Cafés und Bars bleiben hingegen auch weiterhin geschlossen.
Weitere Regelungen
Glücklicherweise scheint Bundesgesundheitsminister Spahn ein echter Fußballfan zu sein: So soll die Fußball-Bundesliga ihren Spielbetrieb ohne Zuschauer wieder aufnehmen und Geisterspiele abhalten. Sicher ist dies aber noch nicht! Großveranstaltungen wie beispielsweise Konzerte, Jahrmärkte oder Schützenfeste bleiben jedenfalls bis 31. August 2020 grundsätzlich untersagt. Dabei definieren die einzelnen Länder selbst, ab welcher konkreten Personenzahl die Bestimmung gilt.
Auch Kirchen, Moscheen und Synagogen bleiben nach der Vorstellung der Bundesregierung bis auf Weiteres geschlossen und religiöse Zusammenkünfte und Feiern jeglicher Glaubensgemeinschaften sind ebenso wenig gestattet. Allerdings soll es hier noch diese Woche eine Entscheidung geben, wann hier eine Lockerung stattfinden kann.
Ausblick
Am 30. April geht es in die nächste Runde. Dann wird von Bund und Ländern entschieden, wie es nach dem 3. Mai mit den Corona-Beschränkungen weitergeht und ob weitere Lockerungen möglich sind. Alle 14 Tage sind dann weitere Telefonkonferenzen geplant. Bleibt die Infektionsrate nach dem 20. April niedrig, sind weitere Lockerungen möglich.
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