Corona-Sonderregelung für Live-Streamings bis zum 31. August 2020 verlängert MA HSH ermöglicht zahlreiche Live-Übertragungen aus Hamburg und Schleswig-Holstein
Für die Live-Übertragung solcher Ereignisse im Internet gilt derzeit eine Sonderregelung, sodass sie auch ohne eine rundfunkrechtliche Zulassung möglich sind. Aufgrund der andauernden angeordneten staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) diese Regelung nun bis zum 31. August 2020 verlängert.
Voraussetzung für die Live-Streamings ist lediglich vorab eine formlose Anzeige per E-Mail bei der MA HSH. Die Erlaubnis zur Ausstrahlung von bereits bei der MA HSH angezeigten Live-Streamings verlängert sich automatisch bis zum 31. August 2020.
„Bei der MA HSH sind bereits zahlreiche Anzeigen für eine Vielzahl von Angeboten eingegangen. Darunter Konzerte, Opern- und Theaterproduktionen, Lesungen, Interviews, Comedy-Performances, Live-Podcast-Aufnahmen und Gottesdienste. Die Vielzahl und Vielfalt dieser Angebote zeigt, dass das vereinfachte Anzeigeverfahren ein guter Weg ist, in diesen Zeiten kulturelle Angebote zu den Menschen zu bringen“, so Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH.
Weitere Informationen zum vereinfachten Anzeigeverfahren und zum Merkblatt der Medienanstalten auf www.ma-hsh.de.
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