Deutscher Pflegerat: Corona-Prämie zügig und unbürokratisch auszahlen
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass sich Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft ver.di auf einen Vorschlag für eine angemessene Prämienzahlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie geeinigt haben.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Vorgaben für eine zeitnahe und bundesweit einheitliche Auszahlung der Prämie zu schaffen. Diese muss steuer- und abgabenfrei sein. Auch darf es zu keiner finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen wie auch der Einrichtungen kommen. Letztere sollten nicht in Vorkasse gehen müssen.
Der Deutsche Pflegerat plädiert für eine Finanzierung der Prämie aus Steuermitteln. Denn es geht um die Anerkennung der Leistungen für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Prämie darf auch nicht allein auf die Langzeitpflege beschränkt werden. Sie muss auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen übertragen werden.
Sollten die besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie länger anhalten, kann diese Prämie nicht eine einmalige Aktion bleiben.
Die Prämie ersetzt nicht die dringend gebotene deutliche Erhöhung des Gehaltsniveaus in den Berufen der Pflege insgesamt. Nach der Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung muss zudem eine angemessene und in den Sektoren gleichwertige Bezahlung erfolgen. Die professionell Pflegenden in den Pflegediensten und Pflegeheimen müssen mit denen der bisher höher bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern finanziell gleichgestellt werden. Denn die Leistungen der Profession Pflege sind überall gleich viel wert.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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