Die „Ermittler“ vom Gesundheitsamt
30 bis 40 Meldungen aus Laboren, die Proben aus dem Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung in Alsfeld ausgewertet haben, gehen pro Tag im Gesundheitsamt ein, erzählt Hygieneinspektor Andreas Smakal. Hinzu kommen in der Regel noch einmal 20 Meldungen nach Testungen aus anderen Zentren der KV. „Bei uns gilt das Wohnortprinzip. Das bedeutet: Wird bei einer Person eine Covid-19-Erkrankung festgestellt, wird das zuständige Gesundheitsamt des Kreises informiert“, so Smakal, der wie seine Kolleginnen Natalia Götte, Kerstin Brehler, Romy Jacob und Diana Krug aus der Hygieneabteilung in einem solchen Fall unverzüglich zum Telefonhörer greift. „Wir setzen uns umgehend mit dem Patienten in Verbindung und überprüfen gleichzeitig sein häusliches Umfeld.“ Ermittelt werden die Daten, die für die Meldung an das Robert Koch-Institut relevant sind. „Wir fragen zum Beispiel, ob die Person im Urlaub war, um nachvollziehen zu können, wo sich der Herd der Infektion befand“, so Smakal. Gerade in den ersten Wochen waren es zahlreiche Skifahrer, die sich im Urlaub in Österreich infiziert hatten, mittlerweile sind es nur noch vereinzelt Reiserückkehrer, die in der Statistik des Gesundheitsamtes auftauchen.
„Wir fragen natürlich auch nach Risikofaktoren, nach der Schwere der Krankheit und nach Grunderkrankungen“, schildert der Hygieneinspektor. In den meisten Fällen klagten die Patienten nur über eine leichte Symptomatik, einige mussten allerdings auch stationär behandelt werden.
„Wird ein Patient positiv getestet, ordnet das Gesundheitsamt eine sogenannte häusliche Absonderung an“, schildert Andreas Smakal das weitere Vorgehen. Mindestens 14 Tage bleiben die Infizierten in Quarantäne. Der Kontakt zum Gesundheitsamt bleibt auch während dieser Zeit bestehen. „Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, melden sich die Patienten direkt bei uns“, so Smakal. Natürlich wird auch nach den zwei Wochen Quarantäne Rücksprache gehalten, um abzuklären, ob der Patient symptomfrei ist. Wenn nicht, wird die häusliche Absonderung noch einmal verlängert.
Ganz wichtig: Die Kontaktpersonen des Corona-Patienten müssen ermittelt werden. Das sind in erster Linie die Familie, aber auch Arbeitskollegen oder Freunde und Bekannte. Kontaktpersonen der Kategorie I werden dann ebenfalls zum Test geschickt. Das sind die, die engen Kontakt hatten, also mindestens 15 Minuten face to face. „Wir ermitteln bis zwei Tage vor Symptom-Beginn“, erklärt der Hygieneinspektor. „Manchmal ist das mit einem Anruf getan, es können aber auch 20 und mehr sein.“
Und wenn dann eine der ermittelten Kontaktpersonen positiv getestet wird, dann geht das Ganze von vorne los. „Es geht darum, die Infektionsketten zu unterbinden, und das geschieht durch unsere Abfragen“, sagt Andreas Smakal und greift erneut zum Telefonhörer…
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de