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Die Ministererklärung vom 22. März 2020 bedarf dringend der gesetzlichen Absicherung

Im Rahmen einer Ministererklärung hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Montag, den22. März 2020  klargestellt, dass das BMAS in der aktuellen Ausnahmesituation Betriebsratssitzungen per Video- oder Telekonferenzen für zulässig erachtet. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung.

Die CGM erklärt:  Die Ministererklärung von Arbeitsminister Heil stellt nur einen Appell an die Kooperationsbereitschaft der Arbeitgeber dar. Inzwischen aber warnen Arbeitsrechtler: Die Ministererklärung ersetzt keinesfalls die notwendige gesetzliche Grundlage. Im Streitfall könnten Arbeitgeber einen Beschluss des Betriebsrats auch anzweifeln, wenn gegen die gesetzliche Präsenzpflicht verstoßen wird.

Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) fordert deshalb so schnell wie möglich die notwendige Rechtssicherheit durch eine Ergänzung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu schaffen. Die Möglichkeit, Sitzungen von Betriebsräten und deren Ausschüssen – sowie die im Zusammenhang damit zu fassenden Beschlüsse – auch per Telefon- oder Videokonferenz durchführen zu können, muss ausdrücklich im Gesetz geregelt werden. Die CGM hält es für unverzichtbar, dass diese Regelungslücke für eine rechtlich abgesicherte Arbeit der Betriebsräte umgehend geschlossen wird.

 

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