Verbraucher & Recht

Die Zeit läuft

Die formularmäßige Vereinbarung eines 15-Minuten-Taktes in anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof entschieden. Zudem erklärte er eine Klausel für unwirksam, die mindestens das Dreifache der gesetzlichen Vergütung vorsah, wobei zugleich eine Erhöhung des Gegenstandswertes vereinbart war und das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betraf (Az.: IX ZR 140/19).

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