Entlastung für Handwerk und Mittelstand
Bis die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen umfassend greifen, können Arbeitgeber bei Einnahmeausfällen und Liquiditätsengpässen bei der IKK classic einen Antrag auf Beitragsstundung stellen. In diesem Fall werden die Beiträge bis Mai 2020 gestundet, einer Sicherheitsleistung bedarf es nicht. Auch Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Mahngebühren werden in dem genannten Zeitraum nicht erhoben. „Wir werden alle Maßnahmen unbürokratisch umsetzen und unsere Kunden bestmöglich durch die Krise begleiten“, so Frank Hippler.
Bislang haben bereits rund 20.000 Arbeitgeber Stundungsanträge bei der IKK classic gestellt. Für alle Schuldner, die von der aktuellen Krise unmittelbar betroffen sind und denen deshalb eine Stundung gewährt wurde, werden außerdem Vollstreckungsmaßnahmen bis Juni 2020 ausgesetzt.
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Die IKK classic ist mit mehr als drei Millionen Versicherten das führende Unternehmen der handwerklichen Krankenversicherung und eine der großen Krankenkassen in Deutschland. Die Kasse hat rund 8.000 Beschäftigte an 180 Standorten im Bundesgebiet. Ihr Haushaltsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro. Mehr Informationen unter: report.ikk-classic.de
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