Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Vending-Dienstleistung
Der Forderung der DEHOGA zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes für gastronomische Leistungen auf 7 % schließt sich der BDV dabei im Wesentlichen an. Leider hat sich Koalition bisher nur auf eine temporäre Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie geeinigt. Der BDV drängt jetzt darauf, den Mehrwertsteuersatz für Heißgetränke einheitlich und auch für die Vending-Dienstleistung auf 7 % zu senken.
„Wenn deutschlandweit Unternehmen für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit anordnen, dann werden mit den Verpflegungsautomaten in den Betrieben keine Umsätze mehr gemacht. Auch die Schließungen in der Gastronomie und der reine Außer-Haus-Verzehr bei Bäckereien trifft unsere Mitglieder. Die haben dort vielfach Kaffeemaschinen im Einsatz, die derzeit ebenfalls keinen oder kaum Umsatz erwirtschaften“, erklärt BDV Geschäftsführer Dr. Aris Kaschefi. Im Schnitt über 50 % Umsatzrückgang verzeichnet die Branche laut einer aktuellen Konjunktur-Umfrage des Verbandes. Umsätze, die jetzt wegfallen, werden – ähnlich wie in der Gastronomie – nicht mehr nachgeholt. Durch die Umsatzeinbußen fehlen liquide Mittel, um die laufenden Kosten zu decken. „Wir können derzeit nicht absehen, wie lange gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen diese Situation durchhalten. Die derzeitigen Soforthilfen reichen maximal für eine Überbrückung von 4-8 Wochen“, so Kaschefi, der befürchtet, dass gerade kleinere Unternehmen diese Ausfälle nicht überstehen.
Für die Betreiber von Heißgetränkeautomaten, die mit ihren Geräten die „kleine Gastronomie“ rund um die Uhr anbieten, stellt sich die gegenwärtige Situation damit ähnlich dramatisch dar, wie in der allgemeinen Gastronomie.
Finanzieller Spielraum und Optimismus für die Zukunft
Die Preisgestaltung am Automaten ist ohnehin seit Jahren diffizil. Während auf Snacks und Suppen 7 % Mehrwertsteuer fällig sind, wird auf Kaffee schwarz und die verschiedenen Kaffee-Milch-Mischgetränke und Kakao – je nach Milchanteil – jedoch 19 % erhoben. Bei der ohnehin preislich engen Kalkulation am Automaten bedeutet eine einheitliche, reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % bei Heißgetränken – die einen Umsatzanteil von 70 Prozent ausmachen – eine deutliche Entlastung und Soforthilfe für die Dienstleister.
Die Senkung bringt wirtschaftliche Planungssicherheit, um Arbeitsplätze zu sichern. Sie wäre ein dringend benötigtes positves Zeichen für die überwiegend klein und mittelständsichen Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. „Wir fordern die Politik auf, die Automatendienstleister mit ihrem, insbesondere in der Betriebsversorgung wichtigen, Angebot der Zwischenversorgung nicht aus den Augen zu verlieren. Unterstützen Sie unsere Branche im gegenwärtigen Existenzkampf,“ appelliert Kaschefi.
Der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V. (BDV) ist die führende
Wirtschaftsvereinigung der Hersteller von Getränke- und Verpflegungsautomaten und der in
diesem Bereich tätigen Automaten-Dienstleister („Operator“) und Lebensmittelhersteller. Der
BDV zählt rund 350 Mitglieder, ca. 200 davon sind selbständige Automaten-Dienstleister,
meist regional tätige, mittelständische Unternehmen. Insgesamt machen die dem BDV
angehörenden Automaten-Dienstleister etwa 2/3 des gesamten Marktes aus.
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