Finanzielle Hilfen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
Der Verband begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft des Wirtschaftsministeriums, den gesamten Einzelhandel bei den finanziellen Hilfen in den Blick zu nehmen. „Bei Betrieben ab 50 Mitarbeitern handelt es sich keineswegs um multinationale Riesenunternehmen, sondern um den heimischen Mittelstand“, sagte HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. „Es handelt sich um familiengeführte Traditionsgeschäfte, die teilweise seit 400 Jahren bestehen, dort in der Region verwurzelt sind, Steuern bezahlt und Vereine gesponsert haben und immer schon dem Gemeinwohl gedient haben.“
Bisher waren Einzelhandelsbetriebe von dieser Größe von den finanziellen Direkthilfen des Landes ausgenommen, die zins- und gebührenfreie Kredite bis 750.000 Euro, die nun fließen sollen, seien ein „positives Signal des Wirtschaftsministeriums, das ich unseren Mitgliedsbetrieben gerne überbringe“, so Hagmann.
Die Landesregierung sei damit auf einem guten Weg, viele Tausende Insolvenzen, Arbeitsplatzverluste und damit wegbrechende Einnahmen durch Steuern zu verhindern.
Sie betonte jedoch, dass die Kredite möglichst bürokratiefrei, unkompliziert und schnell ausbezahlt werden müssten. „Für uns ist aber entscheidend, dass das Wirtschaftsministerium die Dramatik und die verzweifelte finanzielle Lage auch der Händler mit mehr als 50 Mitarbeitern jetzt anerkennt und bereit ist, gegenzusteuern.“
Der Verband erneuerte am Freitag seine Forderung nach einer staatlichen Garantie für eine Entschädigungsleistung für den eingetretenen Schaden.
„Wir brauchen diese staatliche Garantie weiterhin, unabhängig von Größenordnung und wirtschaftlicher Stärke, basierend auf einer klaren gesetzlichen Anspruchsgrundlage“, sagte Hagmann.
Handelsgeschäfte, die in der derzeitigen Situation keine finanzielle Hilfe bekommen, mit der sie ihre Umsatzausfälle kompensieren können, „überleben maximal vier bis sechs Wochen, dann sind sie insolvent“, so Hagmann weiter.
Helfen würde an dieser Stelle neben Direkthilfen und Liquiditätsbrücken nur Entschädigungszusagen, die weiter besichert werden könnten und die eine positive Prognose für Unternehmen und deren viele Arbeitnehmer bedeuten würde. „Ansonsten sind Tausende von Insolvenzen im Einzelhandel noch in diesem ersten Halbjahr 2020 zu erwarten“, sagte Hagmann. Eine solche Zusage müsse der Staat der schwer betroffenen Handelsbranche für die Sondersituation, in der sich alle zurzeit befinden würden, gewähren.
Der Verband forderte zudem eine schnelle und klare Exit-Strategie des Landes. „Der Handel muss am 20.04. wieder kontrolliert öffnen, sonst wird die jetzt schon sehr schwierige Lage für die Händler aussichtslos“, betonte Hagmann.
Nach Wiedereröffnung der Geschäfte müsse, so Hagmann weiter, der Einzelhandel in der ersten Zeit nach Corona finanziell entschädigt und von bürokratischen Hemmnissen befreit werden.
„Wer die gesellschaftlich wichtigen Strukturen des stationären Einzelhandels erhalten will und an seinem Fortbestand und dem der Städte interessiert ist, der muss die Händlerinnen und Händler nach Corona finanziell entschädigen – für die besondere Belastung, die sie auf sich genommen haben, um damit die Gesundheit aller zu retten“, betonte Hagmann.
Der Handelsverband Baden-Württemberg vertritt die politischen Interessen von über 40.000 Handelsunternehmen in Baden-Württemberg. Der Handel stellt den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von ca. 90 Mrd. Euro. Der Verband bietet zudem mit der Dienstleistungsplattform www.handel-scout.de eine Art "Wikipedia" für den Handel an, welche angereichert mit Partnern aus den einzelnen Dienstleistungsbereichen und deren Wissen, für einzelne Bereiche Lösungen darlegen. Das daran angegliederte Weiterbildungsangebot www.handel-scout-akademie.de setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: Präsenzschulungen und E-Learning.
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