Handelsverband fordert Wiedereröffnung von Geschäften ab 20. April
„Seit dem 18. März muss über die Hälfte aller Einzelhandelsunternehmen ihre Türen für Kunden geschlossen halten. Diesen massiven Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb hat der betroffene Teil des Einzelhandels in Baden-Württemberg mit großem Verständnis mitgetragen“, schreibt der Verband in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und weitere Adressaten:
„Die ergriffenen Maßnahmen zeigen schon jetzt Wirkung, so dass jetzt über die Modalitäten einer schrittweisen Wiederingangsetzung des Wirtschaftslebens gesprochen werden sollte“, heißt es in dem Brief.
Auch wenn bereits erste Soforthilfen ausgezahlt worden seien, der bereits jetzt entstandene Schaden für die Händler können dadurch „nicht im Ansatz“ ersetzt werden.
Der Handelsverband fordert deshalb ein sogenanntes Smart Reopening ab 20. April, das bedeutet eine Wiedereröffnung, wenn dies gesundheitspolitisch vertretbar sei. Die Betriebe würden sich dann den aktuell geltenden und wirksamen Hygieneauflagen unterwerfen, die von den Behörden überprüft werden könnten, so Hutter und HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann.
Der HBW unterstütze selbstverständlich die Landesregierung und auch die Bundesregierung in deren Anstrengungen, die Ausbreitung von COVID-19 rasch einzudämmen. Der Schutz der Gesundheit habe oberste Priorität, betonte Hagmann. Gleichzeitig gelte es, gemeinsam mit der Politik die Voraussetzungen für einen geordneten Weg aus dem kompletten Shut-Down zu schaffen. Bund und Länder sollten sich daher möglichst frühzeitig auf einen bundesweit einheitlichen und verlässlichen Rahmen hierfür einigen, so Hutter und Hagmann. Die schrittweise Rückkehr zu einem geordneten Geschäftsbetrieb sollte nach einheitlichen, nicht-diskriminierenden Vorgaben für den gesamten Einzelhandel erfolgen.
Gleichzeitig legt die Verbandsorganisation in Schreiben an die Politik bundesweit einen 10-Punkte-Plan mit den Vorschlägen für einheitliche Hygienerichtlinien sowie einem 10 Punkte-Plan für eine Exit-Strategie vor.
Der Verband erneuert zudem seine Forderung an die Landesregierung, eine staatliche Garantie für eine Entschädigungsleistung für den eingetretenen Schaden auszurufen – dies müsse im Rahmen eines Rettungsschirms für die Handelsbranche geschehen.
„Wir brauchen diese staatliche Garantie, unabhängig von Größenordnung und wirtschaftlicher Stärke, basierend auf einer klaren gesetzlichen Anspruchsgrundlage“, sagte Hagmann.
Helfen würde an dieser Stelle sofortige Entschädigungszusagen, die weiter besichert werden könnten und die eine positive Prognose für Unternehmen und deren viele Arbeitnehmer bedeuten würden. „Ansonsten sind tausende von Insolvenzen im Einzelhandel noch in diesem ersten Halbjahr 2020 zu erwarten“, so Hagmann.
Der Handelsverband Baden-Württemberg vertritt die politischen Interessen von über 40.000 Handelsunternehmen in Baden-Württemberg. Der Handel stellt den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von ca. 90 Mrd. Euro. Der Verband bietet zudem mit der Dienstleistungsplattform www.handel-scout.de eine Art "Wikipedia" für den Handel an, welche angereichert mit Partnern aus den einzelnen Dienstleistungsbereichen und deren Wissen, für einzelne Bereiche Lösungen darlegen. Das daran angegliederte Weiterbildungsangebot www.handel-scout-akademie.de setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: Präsenzschulungen und E-Learning.
Handelsverband Baden-Württemberg e.V.
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 64864-0
Telefax: +49 (711) 6486424-34
http://www.badenwuerttemberg.einzelhandel.de/
Telefon: +49 (711) 64864-0
E-Mail: info@hv-bw.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (711) 64864-46
Fax: +49 (711) 64864-24
E-Mail: pfister@hv-bw.de