„Kein ‚Stay at home‘ für behandlungsbedürftige schwerkranke Patienten“
So sollten etwa im Fall der Einstellung von Diabetes oder Bluthochdruck sowie bei einer Krebserkrankung bereits anstehende Behandlungen nicht bis ans Ende der Pandemie hinausgezögert werden: Die Dynamik bestimmter Erkrankungen lasse dies nicht zu. „Tumoren etwa interessieren sich nicht für die Coronakrise“, so Pinkowski. „Sie wachsen einfach weiter, bis sie in nicht operable Bereiche vordringen oder Metastasen, d.h. Tochtergeschwülste, bilden.“
In den vergangenen Tagen und Wochen sei immer wieder davon zu hören und zu lesen, dass immer mehr schwerkranke Patienten aus Angst vor Covid-19 den Gang in die Praxen oder Kliniken scheuten. Dabei dürfe bei aller berechtigen Sorge nicht aus dem Blick verloren werden, dass es in den medizinischen Einrichtungen aufwendige Schutzmaßnahmen gebe, um eine Infektionsübertragung möglichst zu vermeiden. „Bitte gehen Sie mit Ihrer Grunderkrankung sorgsam um“, wendet sich Pinkowski direkt an die hessischen Patientinnen und Patienten. „Für Schwerkranke ist der Aufruf ‚Stay at home‘ unter Umständen lebensgefährlich.“
„Bei aller Fokussierung auf die Pandemie, dürfen wir die anderen Patienten mit ihren behandlungsbedürftigen Erkrankungen nicht aus dem Auge verlieren“, fordert Pinkowski. Deren Behandlung – auch eine eventuell intensivmedizinische – müsse sichergestellt und auch durchgeführt werden. Der Ärztekammerpräsident wiederholt damit seine schon an anderen Stellen geäußerte Forderung.
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