Kinderzuschlag wird vorübergehend zum „Notfall-KiZ“
Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) werden schon länger Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht, unterstützt. Viele Familien stehen zurzeit vor existenziellen Sorgen, weil es drastische wirtschaftliche Einschnitte gibt. Familien, die wegen der Corona-Epidemie Einkommenseinbußen erleiden und jetzt (nur noch) ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielen, sollen in dieser Zeit besser unterstützt werden. Deshalb wurde der Kinderzuschlag angepasst und vom 01. April bis zum 30. September 2020 zu einem Notfall-KiZ umgebaut.
Neu ist: Ausschlaggebend für die Prüfung, ob Notfall-KiZ bewilligt wird, ist für Anträge ab dem 01. April 2020 das Einkommen der Eltern im letzten Monat und somit nicht mehr der Durchschnitt der letzten 6 Monate. Für Anträge im April ist also das Einkommen von März relevant; für Anträge im Mai das Einkommen von April. Beim Notfall-KiZ müssen Eltern zudem keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben.
Der Kinderzuschlag erreicht auch Selbständige oder Eltern, die noch keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.
Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen und bereits den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, bekommen eine automatische Verlängerung der Leistung für weitere sechs Monate. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen und keine neuen Nachweise vorlegen.
Eltern können mit dem KiZ-Lotsen prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse.
Fällt die Prüfung positiv aus, stellen Eltern den Antrag einfach online unter www.kizdigital.de bei der Familienkasse.
Nähere Informationen gibt es auch unter: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz.
Bei Fragen hilft die Familienkasse Baden-Württemberg West gerne weiter.
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