Medien

Moderne Medienaufsicht für Rundfunk und Internet

Die Medienanstalten blicken auf ein ereignisreiches Jahr 2019. Es hat mit dem Medienstaatsvertrag auch regulatorisch gute Weichenstellungen in Richtung einer zeitgemäßen Ausgestaltung der Medienaufsicht für den privaten Rundfunk und das Internet in Deutschland gebracht. Das jetzt veröffentlichte Jahrbuch 2019 der Medienanstalten gibt einen Überblick über die Regulierungs- und Aufsichtstätigkeiten zum Schutz von Medienvielfalt und -freiheit in der digitalisierten Gesellschaft.

Die Klassifizierung von Joyn, der Streaming-Kooperation von ProSiebenSat.1 Digital GmbH und Discovery Communications Europe Ltd., als rundfunkrechtliche Plattform oder die Feststellung von Schleichwerbeverstößen haben Medienanstalten unter anderem ebenso beschäftigt, wie das Thema Influencer. Dass personalisierte Werbung und moderne Regulierung Hand in Hand gehen, zeigt die gute Resonanz auf den stets aktualisierten Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Social-Media-Angeboten. Auch im Jugendschutz konnten durch die 2019 erfolgte JuSProg-Entscheidung und durch die Positivbewertung der technischen Jugendschutzansätze von Sky Deutschland und der Deutschen Telekom sowie der Anerkennung der Jugendschutzprogramme von Nintendo und Netflix viele wichtige Impulse in Richtung Zukunft gesetzt werden.

Neben den Zulassungs- und Aufsichtszuständigkeiten bestimmten Themenschwerpunkte wie der zunehmende Hass und die Verrohung der öffentlichen Debatte im Netz die Tätigkeiten. Die Medienanstalten haben 2019 den Endspurt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Medienregulierung im Medienstaatsvertrag intensiv begleitet. Dass nun Medienintermediäre und Medienplattformen Berücksichtigung im neuen Medienstaatsvertrag gefunden haben, ist richtig und wichtig. Neben den klassischen Medien ist ihre Bedeutung für die Meinungsbildung nicht mehr wegzudenken. Dies belegen auch die Forschungsergebnisse der Medienanstalten auf diesem Gebiet, die wichtige Grundlagen für die Wahrnehmung der Regulierungsaufgaben erarbeiten.

Das jetzt vorgelegte Jahrbuch dokumentiert diese und weitere Schwerpunkte und gibt einen Überblick über alle Forschungsveröffentlichungen des Jahres. Die Arbeit der 14 Landesmedienanstalten sowie deren länderübergreifende Zusammenarbeit in den gemeinsamen Gremien und Kommissionen sind in diesem praktischen Nachschlagewerk umfassend und übersichtlich dargestellt. Das Jahrbuch 2019 ist hier abrufbar.

Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 (385) 55881-12
Telefax: +49 (385) 55881-30
http://www.medienanstalt-mv.de

Ansprechpartner:
Dr. Anja Bundschuh
Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten
Telefon: +49 (30) 2064690-22
E-Mail: presse@die-medienanstalten.de
Florian Steffen
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Technik
Telefon: +49 (385) 55881-18
Fax: +49 (385) 55881-30
E-Mail: f.steffen@medienanstalt-mv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel