Finanzen / Bilanzen

Netzer: Zügige Kreditvergabe wird mit Erleichterungen in der Regulierung möglich

Besonders auch in Krisenzeiten ist es oberstes Ziel der Sparkassen, die mittelständische Wirtschaft in den bayerischen Regionen aktiv und konstruktiv zu begleiten. In der Corona-Krise konnten die Sparkassen anfragenden Unternehmen vielfach bereits im Rahmen einer sparkasseneigenen Soforthilfe und ohne Inanspruchnahme staatlicher Programme unmittelbar helfen. Dies geschieht derzeit am häufigsten durch Tilgungsaussetzungen für bereits bestehende Kredite. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern erläutert: „Bei den bayerischen Sparkassen gibt es bis heute bereits über 12.000 Aussetzungen mit einem Stundungsbetrag von insgesamt über 80 Millionen Euro. Diese Sofortmaßnahmen der Sparkassen schaffen bereits unabhängig von den Förderkreditprogrammen Liquidität. Sie führen dazu, dass Anträge auf Förderkredite an die LfA und die KfW sorgfältig vorbereitet werden können und die dazu den Sparkassen zwingend auferlegte Kreditrisikoprüfung beschleunigt, aber sorgfältig durchgeführt werden kann.“ Die Gesamtzahl der Anfragen nach Förderkrediten lag bereits Ende letzter Woche bei rund 8.000 und steigt weiter rasant.

Für die Unterstützung ihrer Firmenkunden ergreifen die bayerischen Sparkassen im Moment eine Vielzahl von ungewöhnlichen Maßnahmen, z.B.:
– sie stocken Personalkapazitäten im Firmenkunden-Kreditbereich auf,
– schulen weitere Mitarbeiter,
– arbeiten im Schichtbetrieb,
– leisten Überstunden und Samstagsarbeit,
– haben die Businesslines der Kundenservicecenter aufgestockt,
– bereiten Kunden telefonisch anhand von Checklisten vor,
– und seit Montag können die Kunden ihren Förderkreditbedarf auch online bei ihrer Sparkasse anmelden – damit wird die Abwicklung beschleunigt.

Die Sparkassen stellen so sicher, dass auch Corona-Förderkredite möglichst rasch vergeben werden können. Die Förderprogramme der staatlichen Förderanstalten werden allerdings derzeit immer noch weiter ausgestaltet. Netzer dazu: „Dass dennoch bereits so viele Maßnahmen angelaufen sind zeigt, dass die Sparkassen ihrer Verantwortung nachkommen. Stand heute ist aber auch klar, dass in den Förderprogrammen zwar weitgehende Haftungsfreistellungen vorgesehen sind, die Sparkassen – wie auch alle anderen Hausbanken – ihrer von den Förderbanken auferlegten Verpflichtung nachkommen müssen. D.h. dass die Kreditanträge dennoch geprüft werden müssen, da es sich um Kredite, nicht um Zuschüsse handelt.“

Für die Kreditvergabe aus den staatlichen Kreditprogrammen ist eine Kredit- und Risikoprüfung zwingend erforderlich und rechtlich vorgegeben. Die Förderinstitute verzichten auf eine eigene Kreditprüfung, greifen stattdessen bei Krediten bis zu einer bestimmten Höhe auf die Prüfung durch die Hausbanken zurück, die ihnen auf diese Weise Arbeit abnehmen. Nach den weiterhin geltenden aufsichtlichen Vorgaben für Kreditinstitute dürfen keine Kredite vergeben werden, die banküblichen Standards nicht standhalten. Die vorgeschriebene Kredit- und Risikoprüfung bezieht sich – entgegen häufiger anderer Wahrnehmung – auf 100 Prozent des Kreditvolumens und nicht etwa nur auf den Haftungsanteil der Hausbank.

Um ihren Kreditprüfungsprozess zu vereinfachen brauchen die Kreditinstitute Erleichterungen in der Regulation. Im Sinne ihrer Kunden haben die bayerischen Sparkassen den Förderinstituten und den staatlichen Stellen bereits zahlreiche konstruktive Vorschläge zur Vereinfachung der Prozesse unterbreitet. Das bayerische Kabinett hat sich gestern erneut mit dem Thema beschäftigt und wesentliche Punkte aus Anregungen der bayerischen kreditwirtschaftlichen Verbände aufgegriffen. Netzer erläutert: „Unser Anliegen war die Vereinfachung der Regelungen zur Bankenregulatorik sowie der Förderkonditionen der KfW, damit die Kreditinstitute den Unternehmen möglichst rasch die notwendige Liquidität zur Verfügung stellen können. In einem Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung werden viele dieser Forderungen nun aufgegriffen und jetzt an den Bund adressiert. Je schneller die aufsichtsrechtlichen Bedingungen krisenadäquat angepasst werden, desto schneller kann auch die Kreditvergabe der Sparkassen vereinfacht werden.“

Netzer erläuterte, dass die Sparkassen alle Hebel in Bewegung setzen um den Unternehmen ihrer Heimatregionen zu helfen: „Es ist in unserem eigenen Interesse, die Wirtschaft in unseren Geschäftsgebieten zu stärken. Auch während der Finanzkrise haben die Sparkassen geholfen. Sie waren als Regionalbanken nicht direkt von der Finanzkrise betroffen und haben anerkannt stabilisierend für die deutsche Finanzwirtschaft gewirkt.“ Trotz dieser Erfahrung aus der Krise waren sie in der Folgezeit überproportional von den Regulierungsmaßnahmen für den Bankenmarkt betroffen gewesen, weil sich diese i.d.R. nicht an Regionalbanken, sondern an internationalen Großbanken orientiert haben. Die Sparkassen haben sich darauf eingestellt und sind auch heute trotz dieser Belastung feste Partner für ihre Kunden.

Über Sparkassenverband Bayern

Der Sparkassenverband Bayern ist zentraler Dienstleister für die 64 bayerischen Sparkassen und deren Träger. Mit einer addierten Bilanzsumme von rund 223 Milliarden Euro betreiben die bayerischen Sparkassen in allen Teilen des Freistaats Bayern Finanzdienstleistungsgeschäfte mit Schwerpunkt Privatkunden und gewerblicher Mittelstand. Bayernweit sind bei den Sparkassen 36.621 Angestellte beschäftigt, davon 2.426 Auszubildende und Trainees (Stand 31.12.2019).

Der Sparkassenverband Bayern vertritt die gemeinsamen Interessen der Sparkassen und ihrer Träger in der Öffentlichkeit. Er unterstützt und berät sie in Rechts- und Steuerfragen und steuert die Entwicklung neuer Produkte, bayerischen Sparkassen. Er koordiniert die Aktivitäten im Verbund innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe, bietet ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm und übernimmt Verantwortung für die Wirtschaft und Gesellschaft in den Regionen Bayerns.

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