Neuartiges Coronavirus: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist über den neuartigen Erreger bekannt?
Der neue Erreger gehört zum Stamm der Coronaviren. Diese Viren sind meist auf bestimmte Tiere wie Vögel oder Säugetiere spezialisiert, die sie als Wirt befallen. Die normalen Coronaviren des Menschen führen meist nur zu leichten Erkältungen. Sie können aber auch zu sehr schwerwiegenden Erkrankungen führen, vor allem, wenn es ihnen beispielsweise gelingt, von Tieren auf den Menschen überzuspringen. 2002 bis 2003 hatte dies zur SARS-Epidemie geführt, die die Welt in Atem gehalten hat; 2012 kam die MERS-Epidemie im Nahen Osten. Das neue Virus hat sich inzwischen über die ganze Welt verbreitet. Die WHO hat dem Virus, das zunächst als „2019-nCoV“ bezeichnet wurde, inzwischen aufgrund seiner Verwandtschaft zum SARS-Coronavirus den offiziellen Namen SARS-Corona-Virus 2 (SARS-CoV-2) gegeben. Die durch das Virus ausgelöste Erkrankung wird Covid-2019 (Coronavirus Disease 2019) genannt. Derzeit gehen Seuchenexperten und -expertinnen davon aus, dass sich die ersten Patienten im Dezember 2019 auf einem Markt in der chinesischen Stadt Wuhan angesteckt haben.
Wie wird das Virus übertragen?
Der neue Erreger wurde wohl zuerst zwischen Tier und Mensch übertragen. Aber inzwischen verbreitet er sich mit hoher Geschwindigkeit von Mensch zu Mensch. Klar ist, dass sich das neuartige Virus durch Tröpfcheninfektionen ausbreitet. Da der Erreger auch in Stuhlproben nachgewiesen wurde, ist auch eine Übertragung des Virus über das Verdauungssystem nicht auszuschließen. Das Virus kann sich zudem über Oberflächen ausbreiten, die häufig angefasst werden. Zudem könnte das SARS-Coronavirus-2 von einer erkrankten Mutter auf ihr neugeborenes Kind übertragen werden. Kinder im Mutterleib sind dagegen vermutlich vor einer Infektion geschützt, wie erste Erkenntnisse aus China zu Frauen im letzten Schwangerschaftsdrittel nahelegen.
Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?
Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Menschen vor einer Ansteckung zu schützen, hat die Politik weitreichende Maßnahmen ergriffen. Alle sollten sich an die Regeln halten, die vor Ort gelten. Soziale Kontakte im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich müssen nach wie vor reduziert werden, um sich und andere vor einer Infektion zu schützen. In der aktuellen Situation sollte zudem besonders auf eine gute Händehygiene geachtet werden. Das heißt, regelmäßig – vor allem nach der Rückkehr in die Wohnung nach Aufenthalten im Freien und vor jeder Mahlzeit – die Hände gründlich mit Seife waschen (mindestens 30 Sekunden einwirken lassen) oder desinfizieren. Zudem sollte ein Kontakt der Hände mit Mund, Nase und Augen vermieden werden. Husten und Niesen sollten in die Armbeuge erfolgen, damit der Erreger nicht über die Hand an Türgriffe oder ähnliches gelangt und sich so weiterverbreitet. Zu Infizierten und Erkrankten muss Abstand gehalten werden. Auf das Händeschütteln sollte man in der derzeitigen Situation selbstverständlich verzichten.
Welche Symptome werden durch das Virus ausgelöst?
Infektionen mit dem SARS-Coronavirus-2 können unterschiedlich verlaufen. Bei einem Teil der Patienten beginnt die als Covid-2019 bezeichnete Erkrankung mit trockenem Husten (in 55 Prozent der Fälle), Fieber (39 Prozent), Schnupfen (28 Prozent) und Halsschmerzen (23 Prozent). In mehreren Studien wurde zudem von plötzlich auftretenden Beeinträchtigungen des Geruchs- und Geschmackssinns berichtet. Gefürchtet ist die Lungenentzündung, die entstehen kann. Bei schwer erkrankten Patienten kann sich daraus ein akutes Atemnotsyndrom entwickeln, das eine mechanische Beatmung erfordert. Das Risiko für einen solch schweren Verlauf ist abhängig vom Alter und von den Vorerkrankungen des Patienten. Allerdings sollte man sich nicht in falscher Sicherheit wiegen: Auch jüngere Menschen haben ein relevantes Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung. Bei einem Teil der Infizierten zeigen sich aber auch nur leichte Erkältungssymptome wie Halsschmerzen. Vereinzelt kann es auch zu Durchfall kommen. Die zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Symptome vergehende Zeit (Inkubationszeit) wird im Mittel auf fünf bis sechs Tage geschätzt, die kürzeste beobachtete Inkubationszeit betrug einen Tag, die längste 14 Tage.
Wie ist die aktuelle Lage in Deutschland?
Es handelt sich in Deutschland und weltweit nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Die Zahl der Fälle steigt weiter an. Es gibt auch in Deutschland zahlreiche Todesfälle. Insgesamt schätzt das RKI die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung aktuell als „hoch“ ein. Die Politik hat mit einem umfassenden Kontaktverbot reagiert, das die Ausbreitung des Virus verlangsamen soll. Diese Maßnahmen zeigen erste positive Auswirkungen; einzelne Maßnahmen wurden bereits gelockert. Die Gefährdung ist je nach Region unterschiedlich. Krankenhäuser und Arztpraxen sind je nach regionaler Verbreitung des Virus, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Maßnahmen unterschiedlich stark betroffen, örtlich kann die Belastung des medizinischen und pflegerischen Personals sehr hoch sein. Aus diesem Grund wurde zunächst angeordnet, alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in den deutschen Krankenhäusern zu verschieben. Zudem ist der Einsatz der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals und des weiteren Personals so geplant und erhöht worden, dass die Durchhaltefähigkeit der Intensiv- und Beatmungsbetten in den Kliniken gestärkt wurde. Die Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Kontaktpersonen von Infektionsfällen sollen identifiziert werden und unter Quarantäne gestellt werden. Parallel dazu wurden Schutzmaßnahmen für Risikogruppen ergriffen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Dazu gehören zum Beispiel chronisch kranke Menschen. Außerdem wurden die Behandlungskapazitäten in den Kliniken erhöht. Die Bekämpfungsstrategie wird schrittweise an die aktuelle Lage angepasst.
Was kann ich persönlich in der aktuellen Situation tun?
Jeder Einzelne ist in der aktuellen Situation aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, um sich selbst und andere zu schützen – vor allem besonders gefährdete Personen wie alte oder chronisch kranke Menschen. Wer selbst unvernünftig ist und sich nicht an die Regeln hält, weil er meint, keinen schweren Verlauf zu erleiden, steckt möglicherweise seine Eltern, Großeltern oder Nachbarn an. Aktuell geht es in erster Linie um die Vermeidung von unnötigen sozialen Kontakten und die Einhaltung der grundsätzlichen Hygiene-Empfehlungen, aber auch um Unterstützung in Form von Nachbarschaftshilfe (zum Beispiel die Erledigung von Einkäufen und Besorgungen). Grundsätzlich sollte sich jeder über die aktuellen Empfehlungen der Bundesregierung und der Länderministerien auf dem Laufenden halten und diese auch mit den Personen teilen, die gegebenenfalls keinen Zugang dazu haben.
Wer sollte sich auf das Coronavirus testen lassen?
Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einem Infizierten oder Erkrankten hatten, sollten sich unverzüglich an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Beim Auftreten von akuten Symptomen (Fieber, trockener Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und zunehmende Atemnot) sollte telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt/der Hausärztin oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116117) aufgenommen werden. Die Entscheidung, ob ein Test durchgeführt wird, trifft der behandelnde Arzt. Generell sollten in allen genannten Fällen so weit wie irgendwie möglich Kontakte vermieden und besonders auf die „Husten- und Niesetikette“ sowie auf eine gute Händehygiene geachtet werden.
Wie sehen die aktuellen Regelungen für eine erleichterte Krankschreibung aus?
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können sich nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit bis maximal sieben Tage ausstellen lassen. Die Krankschreibung kann bei fortdauernder Erkrankung einmal telefonisch um bis zu sieben Tage verlängert werden. Die AU-Bescheinigung wird im Fall der telefonischen Krankschreibung per Post zugesendet. Auch die elektronische Gesundheitskarte muss nicht vorgelegt werden – es reicht, die Versichertendaten per Telefon mitzuteilen und die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse mündlich zu bestätigen. Bei Patienten, die der Praxis ohnehin schon bekannt sind, übernehmen die Ärzte die Daten aus der Patientenakte. Die Regelung zur erleichterten Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege gilt auch für die Krankschreibung von Kindern (also für den Erhalt der „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“).
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind. Sie gilt nicht für Erkrankte, die eine schwere Symptomatik vorweisen. Unter diese Regelung fallen auch Patienten mit leichter Symptomatik, bei denen ein Verdacht besteht, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden. Sollte bei einem Patienten mit Infektionsverdacht ein Test erforderlich sein, informiert der Arzt ihn darüber, wo er sich testen lassen kann. In einigen Regionen benötigen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung. In diesen Fällen schickt der Arzt die Überweisung dem Patienten per Post zu. Falls es dem Patienten nach einer telefonischen Krankschreibung im weiteren Verlauf schlechter geht, sollte er – nach telefonischer Anmeldung – unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Die Ausnahme-Regelung gilt zunächst bis zum 4. Mai 2020, um Ärzte und Patienten zu entlasten. Dann soll über eine etwaige Verlängerung entschieden werden.
Ist es sinnvoll, eine Atemschutzmaske zu tragen?
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zunehmend, dass Menschen, die mit dem neuartigen Coronavirus infiziert sind, das Virus schon ein bis drei Tage ausscheiden können, bevor sie selbst Symptome entwickeln. Durch das Tragen einer Bedeckung von Mund und Nase können infektiöse Tröpfchen abgefangen werden, die jeder Mensch zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt. So kann das Risiko verringert werden, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken. Diese „Fremdschutz“-Wirkung ist laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint den Experten aber plausibel. In allen Bundesländern gilt inzwischen eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch beim Einkaufen ist das Tragen einer Bedeckung von Mund und Nase bundesweit zur Pflicht erklärt worden. Dieses Tragen einfacher, auch selbst hergestellter Masken kann laut Robert-Koch-Institut (RKI) dazu beitragen, die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 zu reduzieren und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mindestens 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene eingehalten werden. Wichtig ist es auch, richtig mit der Maske umgehen: Die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen werden. Sie sollte bei Durchfeuchtung gewechselt und bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Zudem darf sie während des Tragens nicht verschoben werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Medizinische Atemschutzmasken, zum Beispiel chirurgische Mund-Nasen-Schutzmasken mit mehreren Lagen oder FFP-Masken (Filtering Face Piece), sollten medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben. Aufgrund der Knappheit dieser Masken sind selbst hergestellte Bedeckungen von Mund und Nase oder die zunehmend angebotenen einfachen Stoffmasken eine gute Alternative für den Alltagsgebrauch.
Gibt es schon Medikamente, die gegen Covid-19 helfen?
Es gibt noch keine zugelassenen Medikamente zur Behandlung von Covid-19, erste Arzneimittel sind jedoch im Versuchsstadium. Medikamente, die derzeit bei einer Covid-19-Erkrankung eingesetzt werden, können lediglich die Symptome lindern (siehe auch: Wie wird behandelt?). Die Verunsicherung zahlreicher Menschen angesichts der Corona-Pandemie führt schnell zu Gerüchten und Falschmeldungen, die oft auch über die sozialen Medien verbreitet werden. Auf verschiedenen Internetseiten wird zudem mit vermeintlichen Arzneimitteln geworben, die eine Heilung der Infektion versprechen. Momentan ist wissenschaftlich nicht belegt, ob bestimmte Medikamente Einfluss auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus haben. Im schlimmsten Fall können im Internet angebotene Medikamente sogar schädlich sein. Auch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln schützt nicht vor Covid-19 und heilt die Erkrankung auch nicht.
Wie wird behandelt?
Eine spezifische Therapie gibt es für die Covid-2019-Erkrankung derzeit noch nicht. Die Behandlung erfolgt symptomatisch mit fiebersenkenden Mitteln, einer medikamentösen Therapie eventueller bakterieller Zusatzinfektionen der Atemwege bis hin zur Beatmung und vorübergehenden extrakorporalen Oxygenierung (Anreicherung des Blutes mit Sauerstoff außerhalb des Körpers durch eine Maschine) bei einem schweren Atemnotsyndrom. An einem Impfstoff zur Vorbeugung gegen das neue Coronavirus wird noch gearbeitet.
Dürfen Notfallpatienten noch ins Krankenhaus?
Aus Angst vor einer Infektion mit Coronaviren sollte niemand auf dringende medizinische Hilfe in einem Krankenhaus verzichten. Die Versorgung von Notfällen in den Krankenhäusern sei sichergestellt, betont die Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Es werde streng darauf geachtet, dass Covid-19-Patientinnen und Patienten von den übrigen Patienten und Patientinnen isoliert sind. Medizinische Notfälle sind beispielsweise ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt. Diese müssen schnell versorgt werden. Es zählt jede Minute. Wer bei sich beispielsweise Symptome wie Herzschmerzen oder Engegefühl in der Brust feststellt, sollte umgehend den Notruf 112 wählen. Denn das sind typische Anzeichen eines Herzinfarktes. Bei Frauen können es auch unspezifische Symptome wie Übelkeit, Oberbauchschmerzen oder Müdigkeit sein. Auch in solchen Fällen sollte schnellstmöglich die 112 angerufen werden.
Weitere Informationen:
Robert Koch-Institut
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762?isLocal=false&isPreview=false
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