Finanzen / Bilanzen

Prämie für Pflegekräfte ist nicht abhängig von Tarifvertrag: Paritätischer fordert unbürokratische Auszahlung von Zulagen

Angesichts aktueller Medienberichte, die den irreführenden Eindruck erwecken, die Auszahlung einer Prämie für Pflegekräfte sei von einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag abhängig, stellt der Paritätische Gesamtverband klar, dass eine solche Voraussetzung rechtlich nicht gefordert ist. Der von der Bundesregierung gespannte Pflege-Schutzschirm hatte den Weg für entsprechende Zulagen frei gemacht. In Briefen fordert der Verband Bundesgesundheitsminister Spahn und den GKV-Spitzenverband zu einer Klarstellung auf.

„Wir waren sehr froh, dass Politik und GKV-Spitzenverband ihre Bereitschaft erklärt haben, den Pflegekräften eine Zulage in Höhe von 1.500 € zu zahlen. Diese Anerkennung muss die Pflegekräfte baldmöglich erreichen, wenn sie Wirkung erzielen soll. Daher hätten wir auch überhaupt kein Verständnis dafür, wenn jetzt auf dem Rücken der Betroffenen überflüssige Bürokratismen eingebaut würden“, kritisiert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die aktuelle Corona-Krise fordere den Menschen in Deutschland aktuell viel ab. „Wir sind alle außerordentlich dankbar für das hohe Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege“, so Hesse. Jetzt müsse dieses Engagement auch die Wertschätzung erfahren, die in den vergangenen Tagen in Politik und Medien so breit beschworen wurde.

Durch verschiedene Medienberichte und Äußerungen aus Politik und Gewerkschaften sei in Teilen der Öffentlichkeit der irreführende Eindruck entstanden, es bedürfe erst eines entsprechenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrages, der angesichts der im Tarifrecht vorgeschriebenen Verfahren allerdings erst im Juli 2020 wirksam werden könnte, um eine Prämie in Höhe von 1500 Euro an Pflegekräfte zu zahlen. „So sehr wir auch für eine generelle Stärkung der Tarifbindung in der Pflege eintreten, so erscheint uns doch in dieser besonderen Situation ein Zuwarten auf die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages als weder zielführend noch vermittelbar“, so Hesse. „Auch wenn das grundsätzliche Ziel einer stärkeren Tarifbindung in der Pflege außerordentlich wichtig ist, kommt es aktuell jedoch vor allen Dingen darauf an, schnell und unbürokratisch den Pflegekräften Geld zukommen zu lassen.“

Aus Sicht des Paritätischen müsse es auf Basis des Pflegeschutzschirms ausreichend sein, wenn Pflegeeinrichtungen gegenüber den Pflegekassen geltend machen, einen Vergütungszuschlag wegen der besonderen Corona-bedingten Belastungen zu zahlen und dies gegebenenfalls auch nachweisen.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 24636-0
Telefax: +49 (30) 24636-110
http://www.paritaet.org

Ansprechpartner:
Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 24636-305
Fax: +49 (30) 24636-110
E-Mail: pr@paritaet.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel