RICS zur Wiedereröffnung des Einzelhandels: Klare Regeln und Vorgehen jetzt planen
Martin Eberhardt FRICS, Vorstandsvorsitzender der RICS Deutschland: „Wir brauchen eindeutige Verhaltens-, Kontroll- und Reinigungsregeln für die Zeit der Lockerungen der derzeitigen, restriktiven Maßnahmen. Hier können wir auch Erkenntnisse aus anderen Ländern nutzen, wie beispielsweise aus China, wo die Bevölkerung bereits wieder einkaufen kann, natürlich nicht ohne entsprechende Maßnahmen. So wird dort in wiedereröffneten Shoppingmalls zwischen Kunden- und Mitarbeiterpflichten unterschieden.“
Aufgrund des Lockdown erwartet die RICS erhebliche Verwerfungen im Einzelhandel. Ralf-Peter Koschny CRE FRICS, Vorstand bei bulwiengesa und dort verantwortlich für den Einzelhandelsbereich: „Wir gehen davon aus, dass gerade im Textilbereich einige Händler die Krise nicht überleben. Umso wichtiger ist es, Händler mit Zukunftschancen zu unterstützen, denn der Handel ist ein äußert wichtiger Wirtschaftszweig.“
Nach Angaben der RICS ist es bei der Wiedereröffnung von Ladengeschäften wichtig, dass Kontakte so stark wie möglich minimiert werden. Auch das Tragen von Atemschutzmasken muss zur Regel werden. Sabine Georgi, Country Managerin der RICS Deutschland: „Wir sehen, dass es auch jetzt möglich ist, mit entsprechenden Maßnahmen in Supermärkten und Drogerien einzukaufen. Die Geschäfte machen dabei eindeutige Vorgaben für ihre Kunden, damit die Infektionsgefahr so gering wie möglich ist. Das kann man auf die Zeit des Neustartes adaptieren.“ Folgende Regeln und Maßnahmen sollten dabei gelten:
- Abstand halten
- Einkauf in Gruppen untersagen
- Entertainment geschlossen halten (bei Shoppingcentern)
- Versammlungen untersagen
- Gastronomie nur Take-away
- Atemschutzmasken für alle verpflichtend
- Bewusstsein für Risikoprävention schaffen, z.B. über Bildschirme in Verkaufsflächen
- Häufigere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen der Retailflächen sowie Oberflächen wie Klinken, Kassenbereiche etc. durchführen
- Gesundheitsmanagement bei Mitarbeitern stärken, aufeinander Acht geben bei eventuellen Corona-Symptomen
- Nutzung von Fahrstühlen regeln
- Entsprechende Lüftung von Räumen sicherstellen
- Desinfektionsmittel für die Handhygiene bereitstellen
Koschny: „Das Soft-Opening der Handelslandschaft garantiert aber natürlich nicht ein Zurück zu alten Gegebenheit. Der Verbraucher wird verhaltener konsumieren. Auch das zeigen uns die Erfahrungen in China. Deswegen bedarf es auch einer Stimulanz den Handel zu beleben.“
Hier müssen nach Angaben der RICS bereits heute Lösungen gemeinsam mit allen Verantwortlichen gesucht werden. „Das Beleben des Handels nach dem Neustart ist im Sinne des Gemeinwohls, da wir sonst noch größere volkswirtschaftliche Schäden, wie erhöhte Arbeitslosigkeit, riskieren und den Leerstand in den Innenstädten finanzieren müssten“, erläutert Georgi.
So ist beispielsweise eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auch auf nach 20 Uhr und den Sonntag denkbar, um Mindestabstände und reduzierte Kundenströme zu realisieren oder eine entsprechende finanzielle Stimulanz des Verbraucherverhaltens durch die öffentliche Hand. Dabei darf es keine Denkverbote geben, denn es kann beispielsweise günstiger sein jedem Bundesbürger einen Einkaufgutschein von 100 Euro zu übergeben, was zu einen Handelsumsatz im Non-Food-Bereich von circa 8 Milliarden Euro führen würde und damit einen halben Monatsumsatz kompensieren könnte. Diese Möglichkeit ist eine Alternative dazu, Unternehmen dauerhaft unter einen Schutzschirm zu nehmen. Diskutiert werden könnten auch temporäre Absenkungen der Mehrwertsteuer. Nach der Finanzkrise war der Automarkt eingebrochen und auch hier hat die Politik mit der Abwrackprämie direkt die Nachfrage angekurbelt.
„Wir sehen, dass genau jetzt der Zeitpunkt ist, innovative und flexible Modelle für die Zeit nach dem Shutdown gemeinsam mit dem Handel und der Politik zu entwickeln, die kurz-, mittel- und langfristig Sinn machen“, so Eberhardt abschließend. „Der Handel benötigt gegebenenfalls Zugeständnisse auch im Bau- und Planungsrecht, auch hier sollten wir flexibler werden.“
Die RICS wurde 1868 in Großbritannien gegründet und erhielt 1881 die königliche Charter. Heute ist sie eine weltweit tätige Berufsorganisation, die über 130.000 Immobilienexperten rund um den Globus repräsentiert. Die RICS steht für die professionelle Berufsausübung in sämtlichen Bereichen der Immobilienwirtschaft, über alle Nutzungsarten hinweg. Sie regelt und fördert den Berufsstand auf der Grundlage hoher fachlicher Standards und einer strengen Berufsethik. Die RICS in Deutschland, 1994 in Frankfurt am Main gegründet, nimmt eine führende Position in Kontinentaleuropa ein. Viele herausragende, engagierte Persönlichkeiten der hiesigen Immobilienwirtschaft zählen zu ihren rund 1.800 Mitgliedern. Mit einer Strategie, die die Stärken einer international renommierten Organisation in Einklang mit lokalen Markterfordernissen bringt, bildet der deutsche Nationalverband die Speerspitze des dynamischen Wachstums in der Region.
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