Schleswig-Holsteinische Immobilienverbände laufen Sturm gegen Heinolds Grundsteuermodell
Zum Hintergrund: Das Bundesmodell stützt sich weiterhin auf den Wert einer Immobilie. Der Grundstückswert spielt bei dem in Bayern favorisierte Flächenmodell keine Rolle. Die Bundesländer haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 10. April 2018) bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, die neue Regelung für die jeweiligen Bundesländer umzusetzen.
Zu dem Thema äußerten sich am Ostermontag die schleswig-holsteinischen Immobilienverbände, der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) mit dem Verbandsdirektor Andreas Breitner, der Grundeigentümerverband Haus & Grund Schleswig-Holstein mit dem Vorstandsvorsitzenden Alexander Blažek, Verband Wohneigentum/Siedlerbund Schleswig-Holstein e. V. mit dem 1. Landesvorsitzenden Bernd Heuer, der Vorsitzender des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Landesverband Nord, Sönke Struck, sowie Björn Petersen, Vizepräsident des Immobilienverbandes IVD:
„Das für Mieter, Vermieter und Eigenheimbesitzer gleichermaßen bedeutsame Thema Grundsteuer in der aktuellen Krisenzeit durchzuboxen, ist schlicht und ergreifend unlauter und ungehörig,“ empörten sich die Verbandschefs Breitner, Blažek, Heuer, Struck und Petersen unisono. Das Argument Monika Heinolds, die Steuerverwaltung habe während der Corona-Krise alle Hände voll zu tun, könne nur als dreist bezeichnet werden. Alle Fachleute gingen von einer erheblichen personellen Mehrbelastung durch das Bundesmodell aus, weil der Wert jedes Grundstücks neu bewertet werden müsse. Zudem habe Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2024 Zeit, ein eigenes Modell zu entwickeln oder sich mit anderen Bundesländern zusammenzuschließen. Einen wahren Grund zur Eile gebe es nicht. Heinold wolle nur die Gunst der Stunde nutzen, ihre Ideologie durchzusetzen.
„Wenn Heinold Aufkommensneutralität verspricht und ihr finanzpolitischer Sprecher Petersdotter von einer Mehrbelastung ausgeht, muss einer von beiden die Unwahrheit sagen,“ entrüsteten sich Breitner, Blažek, Heuer, Struck und Petersen weiter. Das Versprechen der Aufkommensneutralität sei für die Bürger keinen Pfifferling wert, weil die Kommunen eigenverantwortlich die Hebesetze für die Grundsteuer festlegten.
Im Einzelnen führte der Verbandsdirektor des VNW, Andreas Breitner, aus:
„Wir haben für unsere Mitgliedsunternehmen Berechnungen für die Höhe der Grundsteuer. Wenn sie nicht mehr umgelegt werden kann, wird der Neubau im Lande zum Erliegen kommen. Also versuchen die Grünen aus ideologischen Gründen, den Neubau in die Knie zu zwingen. Die Interessen der Mieterinnen und Mieter sind nur der Vorwand für ökologische Feldzüge gegen die regionale Wirtschaft. Gerade in Zeiten der Krise unanständig. In Zeiten, wo wir alle Anstrengungen unternehmen, die Mieten bezahlbar und die Baustellen am Laufen zu halten, fallen uns die Grünen in den Rücken. Wirtschaftsfeindlich, ignorant und ideologisch. Heinold und Petersdotter als Totengräber des bezahlbaren Wohnungsbaus in Schleswig-Holstein. Grüne können eben keine Krisen, sondern treiben auf den Rücken der Menschen, die sich aktuell um die Bezahlbarkeit ihrer Mieten sorgen oder dringend eine neue bezahlbare Wohnung suchen, ihr politisches Geschäft. In Zeiten wie diesen bauen sie lieber ideologische Luftschlösser, statt die heimische mittelständische Wohnungswirtschaft in einer ihrer größten Krisen zu stützen.“
Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, gab folgendes Statement ab:
„Die CDU und die FDP haben sich von Heinold über den Tisch ziehen lassen. Darüber sind wir besonders enttäuscht. Wir dachten, diese Parteien stünden für das private Grundeigentum ein. Heinold konnte sich mit ihrer ideologischen Vorstellung, die Grundsteuer als Vermögenssteuer durch die Hintertür einzuführen, offenbar durchsetzen. Dabei ist diese Idee – gelinde gesagt – unsinnig. Die Grundsteuer ist eine sogenannte Äquivalenzsteuer. Das heißt sinngemäß, der Bürger zahlt für die Straße und die Laterne vor seiner Haustür. Diesen simplen Zusammenhang sollte eine Finanzministerin eigentlich kennen. Die Idee, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen, zeugt von wohnungspolitischer Ahnungslosigkeit. Warum sollte ein Mieter für die kommunale Infrastruktur in seinem Wohnort nichts bezahlen, der in Hannover, Köln oder Berlin lebende, vermietende Eigentümer aber schon? Das ergibt überhaupt keinen Sinn.“
Bernd Heuer, 1. Landesvorsitzender des Verbandes Wohneigentum/ Siedlerbund führte folgendes aus:
Als problematisch ist bereits der Ansatz des Gebäudewerts anzusehen, der nach einigen Jahren neu berechnet werden soll. Grundlage sollen die Herstellungskosten eines vergleichbaren Neubaus sein, gemindert um den Alterswert. Gut 75 Prozent der 18 Millionen Wohngebäude wurden vor 1978 errichtet und seitdem in unterschiedlichster Weise modernisiert. Investitionen in energetische Sanierung und altersgerechten Umbau dürfen nicht anschließend zu höheren Grundsteuern führen. Wer soll und wird denn dann noch sein Haus anpacken? Außerdem fordert unser Verband die Deckelung der Hebesätze. Schon heute wäre es notwendig, den Kommunen keinen Freifahrtschein für Steuererhebung nach Kassenlage zu überlassen. Über die vielbeschworene Aufkommensneutralität hinaus darf es keine unwägbaren Verschiebungen geben. Zusätzliche Belastungen der selbstnutzenden Wohneigentümer müssen vermieden werden. Junge Familien oder Bezieher geringer Einkünfte wie beispielsweise Rentner und Rentnerinnen dürfen nicht mehr belastet werden als bisher.
Sönke Struck, Vorsitzender des BFW (Bundesverband Freier Immobilien– und Wohnungsunternehmen, Landesverband Nord, führte folgendes aus:
„Wir sind mehr als überrascht, dass das schleswig-holsteinische Finanzministerium in dieser durch die Corona-Pandemie sowieso schon angespannten Situation mit einem derartigen Vorschlag an die Öffentlichkeit tritt. Die schleswig-holsteinische Immobilienwirtschaft, die sich seit Jahren mit großer Anstrengung und in guter Kooperation mit dem Kieler Innenministerium für die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums in Schleswig-Holstein bemüht, derartig vor den Kopf zu stoßen, kann nicht die Absicht der Jamaika-Koalition in Kiel sein. Diese Vorgehensweise ist nicht nur politisch schlechter Stil, sondern auch wirtschaftlicher Unfug.
Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Mieter und Eigentümer. Grüne Politik beweist einmal mehr die mangelnde Kompetenz für soziales als wirtschaftliches Handeln.
Wir fordern das schleswig-holsteinische Finanzministerium auf, im Rahmen der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2024 einen wirklich für alle Seiten tragfähigen Kompromiss zum Thema Grundsteuer vorzulegen.“
Björn Petersen vom IVD, gab folgende Stellungnahme ab:
„Auch der Immobilienmarkt hat eine sehr lange Inkubationszeit. Wenn man sich die Zahl der angebotsbeschränkenden Markteingriffe durch die Politik anschaut, verwundert die schier nicht enden wollende Kreativität.
Die Vergangenheit hat eindrucksvoll gezeigt, welche Folgen ähnliche Regulierungen auf den Wohnungsmarkt und die Beschäftigung in der Baubranche hatten. Die Grundsteuerreform, welche unter dem Deckmäntelchen von mehr Gerechtigkeit daherkam, nun zum ideologischen Diskurs zu missbrauchen zeugt leider von eingeschränkter geistiger Flughöhe. Es trifft am Ende die Schwachen auf beiden Seiten.“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Den privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.
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