Schluss mit dem Regelwirrwarr für Fahrgäste
Klares Nein zu Sonderregeln allein für den öffentlichen Verkehr
Außerdem müssten Bund und Länder die verbliebenen Regelungslücken schließen und die Maskenpflicht für alle öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Flugzeug, Taxen und privater Fahrdienste einführen. Der Schutz dient Fahrgästen und Beschäftigten. Den Aufruf unterzeichnet haben die Allianz pro Schiene, die Eisenbahngewerkschaften EVG und GDL, der Fahrgastverband Pro Bahn, der Deutsche Bahnkunden-Verband und der Verkehrsclub Deutschland VCD.
Unverzichtbar sei die Maskenpflicht auch für den Einkauf im Einzelhandel und vergleichbare öffentliche Räume. Eine Sonderregelung allein für den Öffentlichen Personenverkehr wie in Berlin lehnen die Fahrgastverbände und Gewerkschaften entschieden ab. Das Bündnis erwartet von der Politik bereits jetzt eine Zusage, dass die Maskenpflicht im Öffentlichen Personenverkehr nur befristet gelten und regelmäßig überprüft werden soll. Zudem müsse sie auch für die Beschäftigten gelten. EVG und GDL sehen die Arbeitgeber in der Pflicht, den Schutz der Angestellten zu gewährleisten. Die Schutzregeln für die Fahrgäste und deren Einhaltung müsse dagegen der Bund festlegen, so das Verbändebündnis. Dies dürfe nicht Ländern oder Unternehmen überlassen werden, schon um verwirrende Abweichungen zu vermeiden. Auch die Kontrolle der Einhaltung der Regeln und eine ausreichende Bereitstellung der Masken sei Aufgabe der öffentlichen Hand und nicht der Unternehmen.
Zu bundesweit einheitlichen Regeln fehlt noch ein ganzes Stück
Einheitliche, bundesweit gültige Regeln im Öffentlichen Verkehr seien unverzichtbar für den Gesundheitsschutz und die Praxistauglichkeit. Beispielsweise sei unklar, in welchen Bundesländern die Maskenpflicht nur für Bus und Straßenbahn gelte und wo sie den gesamten Schienenverkehr erfasse. „Öffentliche Personenverkehrsmittel machen genau wie das Corona-Virus nicht an Bundeslandgrenzen halt“, betonen die Verbände. „Ein Flickenteppich ist für Fahrgäste und Beschäftigte unzumutbar und gesundheitspolitisch nicht zu rechtfertigen.“
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