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Schnelle und unbürokratische Antragsbearbeitung

Die IHK Heilbronn-Franken berät und unterstützt Unternehmen bei der Beantragung des vor gut einer Woche vom baden-württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau aufgelegten Soforthilfeprogramms für kleine und kleinste Unternehmen.

Bereits mehr als 12.000 Anträge von gewerblichen Betrieben aus der Region Heilbronn-Franken sind bisher bei der IHK Heilbronn-Franken eingegangen und mit einer weiter steigenden Nachfrage ist zu rechnen. Mehr als 10.000 Anträge sind in kürzester Zeit bearbeitet worden. Dafür steht ein speziell gebildetes und geschultes Bearbeitung- und Beratungsteam von 50 IHK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung von Selbstständigen, Kleinunternehmern und mittelständischen Unternehmen bis 50 Beschäftigte aufgelegt. Dabei werden je nach Einzelfall und Mitarbeiterzahl einmalige und nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro gewährt. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Baden-Württemberg wurden vom Wirtschaftsministerium beauftragt eine Plausibilitätsprüfung der Anträge auf Soforthilfe zu übernehmen, bevor die Anträge dann zur finalen Entscheidung und Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weitergeleitet werden.

Die Antragsstellung erfolgt dabei ausschließlich digital über das vom Wirtschaftsministerium bereitgestellte Portal www.bw-soforthilfe.de

Die IHK Heilbronn-Franken hat auf ihrer Homepage unter www.heilbronn.ihk.de Informationen zur Antragsstellung sowie über weitere Unterstützungsmaßnahmen eingestellt.

Für Fragen zum Soforthilfeprogramm stehen die Soforthilfe-Hotline 07131 9677-111 und für alle weiteren Fragen die Corona-Hotline 07131 9677-0 zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
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E-Mail: pr@heilbronn.ihk.de
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