Finanzen / Bilanzen

SHGT zum kommunalen Finanzausgleich: Landtag muss nachbessern

„Der von der Landesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich greift keinen einzigen der konstruktiven Vorschläge der Gemeinden im Anhörungsverfahren auf. Der Landtag muss daher im Gesetzgebungsverfahren nachbessern und ungerechte Regelungen zu Lasten des gemeindlichen Bereiches beseitigen, forderte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs.

Bülow betonte, der Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich setze das richtige Signal, indem die Gemeindestraßen und die Kinder künftig berücksichtigt werden. Der Finanzausgleich habe die Flächenlasten im ländlichen Raum und die Kosten der kleinen Gemeinden bisher deutlich unterschätzt. Dem könne mit dem Gesetzentwurf nun begegnet werden.

Allerdings wolle die Regierung den meisten Gemeinden die Mittel für die Integration von Flüchtlingen ganz streichen. „Das ist inakzeptabel, denn ohne die nicht zentralörtlichen Gemeinden und Ämter ist die Integration der Flüchtlinge nicht leistbar“, kritisierte Bülow. Ein großer Teil der Flüchtlinge lebe weiterhin in kleineren Gemeinden.

„Wir können nicht nachvollziehen, warum ausgerechnet der Anteil der Gemeinden an den Finanzmitteln für Infrastruktur gekürzt werden soll“, ergänzte Bülow. Bei den Städten und Gemeinden läge die Hauptlast der Infrastrukturinvestitionen.

Viel zusätzliche Bürokratie befürchtet der Gemeindetag auch durch ein neues Zuschusssystem für Schwimmbäder und die Berücksichtigung von Investitionsabschreibungen im Schullastenausgleich. Weniger und nicht mehr Verwaltungsaufwand sei das Gebot der Stunde, so Bülow abschließend.

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