Bauen & Wohnen

Trotz Corona-Pandemie: Mieter müssen weiterhin die Miete für Ihre Wohnung zahlen

Die Lübecker Nachrichten meldeten gestern (4. April 2020, Seite 11), Vermieter müssten die Miete wegen der Corona-Krise drei Monate die Miete stunden. Die Überschrift des Artikels lautete: „Wegen Corona: Kein Geld für die Miete“.

Alexander Blažek, Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbands Haus & Grund Schleswig-Holstein, erläuterte heute die Rechtslage in Bezug auf die Wohnungsmiete:

„Trotz der Corona-Pandemie sind Mieter weiterhin verpflichtet, die Miete für ihre Wohnung zu bezahlen. Anderslautende Meldungen, die Miete sei gestundet, sind schlicht und ergreifend falsch. Gerade in der jetzigen Krise ist es wichtig, dass die Medien seriös und korrekt berichten, um die Menschen nicht noch weiter zu verunsichern.

Vermieter dürfen derzeit eine Wohnung nur nicht kündigen, wenn Mieter aufgrund der Corona-Pandemie im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 die Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können (Art. 240 § 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) vom 24.03.2020). Mieter müssen allerdings glaubhaft machen, aufgrund der Corona-Pandemie außerstande zu sein, die Miete zu bezahlen. Mieter könnten dem Vermieter zum Beispiel einen Antrag auf Gewährung staatlicher Leistungen (Wohngeld oder Kosten der Unterkunft) oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Einkommensverluste vorlegen. Die rückständige Miete muss dann spätestens bis zum 30. Juni 2022 ausgeglichen werden.

Mieter mit Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Krise sollten schnellstmöglich die bewährten sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen und finanzielle Unterstützung beim Jobcenter oder beim Wohnungsamt beantragen. Darüber hinaus sollten Mieter unverzüglich das Gespräch mit dem Vermieter suchen, um Auseinandersetzungen zu vermeiden. Möglich ist, sich auf eine Stundung der Miete zu einigen, bis die staatlichen Leistungen ausgezahlt werden. Nochmals: Es gibt keinen Anspruch auf Stundung. Stundung bedeutet, die Zahlung einer fälligen Forderung zu verschieben.

Private Kleinvermieter, deren Interessen Haus & Grund vertritt, werden erfahrungsgemäß ihren Mietern, die jetzt in Schwierigkeiten sind, entgegenkommen. Diese Vermietergruppe, die rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt anbietet, wird der Sozialpflichtigkeit des Eigentums in besonderem Maße gerecht und hat für die Sorgen und Nöte der Mieter ein offenes Ohr.

Über Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Die privaten Vermieter bieten rund 2/3. der Mietwohnungen in Schleswig-Holstein an und tragen damit den Großteil der Wohnraumversorgung.

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