Üblicher Preis für KWK-Anlagen bricht ein
Mit 2,657 Cent/kWh lag der „übliche Preis" in den ersten drei Monaten des Jahres 2020 deutlich unter der 3 Cent Marke. Ursächlich für diesen Preisverfall ist die sehr starke Häufung negativer Stundenkontrakte und tiefer Strompreise im Februar und März 2020.
Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises
Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 2,657 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten April bis Juni 2020.
Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).
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