Unkrautbekämpfung im Mais: früh und effektiv
Bei der chemischen Unkrautbekämpfung sind nach wie vor keine neuen Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen in Sicht. Das bereitet besonders angesichts der zunehmenden Resistenzen gegen die Gruppe der ALS-Hemmer Sorgen.
Auf seiner Webseite www.maiskomitee.de veröffentlicht das Deutsche Maiskomitee e. V. (DMK) in der Rubrik Produktion, Pflanzengesundheit, Unkrautbekämpfung einen tabellarischen Überblick über die aktuellen Wirkstoffe und die daraus resultierenden Produkte und Packs, Wirkungsspektren, Anwendungshinweise und Angaben zum Grundwasserschutz.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „mais“, herausgegeben vom Deutschen Maiskomitee e. V. (DMK), erläutert Dr. Dirk M. Wolber vom Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Anforderungen für die Unkrautbekämpfung im Mais 2020. Viel Aufmerksamkeit müsse bereits der Wahl des richtigen Aussaattermins und des Termins für die Unkrautbehandlung zukommen, so Wolber. Mehrere Maisherbizide, die bislang nur in Kombiprodukten erhältlich waren, würden nun auch solo angeboten. Besondere Beachtung müssen die Hinweise zur Resistenzvermeidung finden, fordert Wolber. Das gilt insbesondere für wassersensible Gebiete, dort sollte mithilfe von Wirkstoffrotationen, vor allem bei den Chloracetaminen, zum einen der Eintrag von S-Metolachlor ins Grundwasser verhindert und zum anderen eine effektive Resistenzvermeidung angestrebt werden.
Wirkstoffwegfall und steigende Auflagen führen zu einer verstärkten Rückkehr zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Mit ihr lassen sich insbesondere Samenunkräuter bekämpfen. Es muss allerdings gegenüber chemischen Maßnahmen mit steigendem Zeit- und Energieaufwand gerechnet werden. Hinweise zu den verschiedenen Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes gibt die „Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais" (LIPS Mais). Diese vom Deutschen Maiskomitee e. V. (DMK) zusammen mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen erstellte Broschüre wurde in den „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) der Bundesregierung aufgenommen. Die Umsetzung der Leitlinie durch die Betriebe ist freiwillig. Sie kann von der DMK-Homepage kostenlos heruntergeladen oder als gedruckte Broschüre bestellt werden.
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