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VCD: Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im neuen Klimaschutzgesetz

Für die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Rahmen der Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg spricht sich der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) aus. Nur durch eine weitgehende Elektrifizierung könne die Mobilität wirtschaftlich und klimaverträglich für alle sichergestellt werden. Dazu bedürfe es aber regenerativ erzeugten Stroms.

Dies bedeute aus VCD-Sicht, dass alle nachhaltig nutzbaren Flächen zur regenerativen Stromerzeugung auch in Baden-Württemberg genutzt werden müssten, um Wohlstand und Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Denn nicht nur der Verkehrsbereich, sondern auch die Wärmeversorgung würden zunehmend elektrifiziert werden. Dadurch werde der Stromsektor zunehmend an Bedeutung gewinnen und müsse gleichzeitig vollständig von fossilen auf erneuerbare Energien umgestellt werde. Dies sei eine große Herausforderung in diesem Bereich, betont der VCD.

"Wir müssen im sonnenreichen Baden-Württemberg die Nutzung der Solarenergie vorantreiben. Nur so können wir im Land ausreichend Strom für den Verkehrssektor klimafreundlich bereitstellen," erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb. Denn der Neubau von Windkraftanlagen sei in den letzten Jahren hierzulande nahezu zum Erliegen gekommen, und das Potenzial für weitere Anlagen habe auch bei optimalen Rahmenbedingungen Grenzen. Dagegen könnten Photovoltaikanlagen auf dafür geeigneten Neubauten besonders leicht verwirklicht werden, so der VCD.

Für Privatpersonen sei der Bau einer Photovoltaik-Anlage in vielen Fällen besonders attraktiv, oft in Verbindung mit Speicheranlagen oder wenn ein Elektro-PKW angeschafft werde, so Lieb. Auch bei Gewerbegebäuden böten Photovoltaikanlagen viele Synergieeffekte. Dies gelte insbesondere im Verkehrssektor (zum Beispiel Betriebshöfe im öffentlichen Verkehr) oder im Zusammenhang mit der Umstellung von Fahrzeugparks auf Elektromobilität.

Bei der Formulierung der Photovoltaik-Pflicht im Klimaschutzgesetz ist nach Ansicht des VCD auf eine möglichst hohe Ausnutzung der verfügbaren Dachflächen zu achten. Zudem sei eine wirtschaftliche Ausgestaltung, z.B. durch eine Kombination mit solarthermischen Anlagen zur Gebäudeenergieversorgung sinnvoll.

Matthias Lieb sagt: "Wenn wir wollen, dass auch die nächste und übernächste Generation in Baden-Württemberg Wohlstand und Mobilität genießen kann, müssen wir jeden Sonnenstrahl nutzen, der ansonsten ungenutzt auf unsere Dächer fallen würde."

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