Verluste bei Elektrofahrzeugen lohnen sich für Autokonzerne
2020 gibt es von Seiten der EU für die Automobilproduzenten noch einige Erleichterungen: So können die 5 % der Fahrzeuge einer Flotte mit dem höchsten CO2-Ausstoß bei der Berechnung des Flottendurchschnitts außen vor gelassen werden. Des Weiteren werden Elektroautos doppelt gezählt, 2021 immerhin noch 1,67-fach, 2023 nur noch einfach. Zudem ist der jedem Fahrzeug zugemessene CO2-Wert eher ein theoretischer Wert, weil Größen wie Fahrstrecke, gefahrene Kilometer oder Fahrstil nicht in die Kalkulation eingehen. Und für Hersteller mit einem höheren durchschnittlichen Gewicht ihrer Fahrzeuge gelten weitere Erleichterungen.
Die Berechnungen von Prof. Hoberg beziehen sich auf den allgemeinen Fahrzeugdurchschnittswert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer (g/km), den die Flotte eines Herstellers nicht überschreiten darf. Autos mit höherem Ausstoß können durch Elektrofahrzeuge (CO2-Emission: 0, doppelt gezählt) kompensiert werden. Der Verkauf eines E-Autos ermöglicht den Verkauf von 9,5 Autos, die durchschnittlich 115 g/km ausstoßen. Wenn der Durchschnitt bei 105 g/km liegt, genügt ein Elektroauto, um 19 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu kompensieren. Prof. Hoberg zeigt in einer Tabelle weitere Rechenbeispiele auf.
Für die Autokonzerne lohnt es sich wegen der CO2-Grenzwerte sogar, Elektrofahrzeuge mit Verlust zu verkaufen, ja sogar unter den variablen Kosten. Prof. Hoberg berechnet in einem integrierten Ansatz, dass ein Hersteller seine E-Mobile sogar unter den variablen Kosten verkaufen kann, wenn er dafür Benziner und Diesel Euro absetzen kann. Damit kann der Hersteller die Verluste durch die Stromer mehr als kompensieren und muss keine Strafe an die EU zahlen.
Aus diesem Grund gehen Prof. Hoberg und andere Branchenkenner davon aus, dass die Autokonzerne im Laufe des Jahres ihre Elektrofahrzeuge mit weiteren Rabatten anbieten werden, um genügend von ihnen zu verkaufen. Prof. Hoberg kritisiert in seinem Artikel die Vorgaben der EU: „Leider wurde die naheliegende Lösung nicht eingeführt. Diese besteht darin, dass die Emissionen von CO2 in der Realität so stark besteuert werden, dass wesentliche Verhaltensänderungen der Verursacher resultieren, und zwar tatsächlich im täglichen Verbrauch und nicht nur auf dem geduldigen Papier.“
Prof. Dr. Peter Hoberg er lehrt an der Hochschule Worms Betriebswirtschaft, mit den Schwerpunkten Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung und Controlling. Der vollständige Artikel ist nachzulesen auf Controlling-Portal.de: https://www.controllingportal.de/Fachinfo/Investitionsrechnung/Produktpolitik-bei-begrenztem-CO2-Ausstoss.html
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