Änderungen zum Besuchsrecht am Sana Klinikum Hof
Seit dem 11. Mai 2020 um 06:00 Uhr, darf im Sana Klinikum Hof jeder Patient einmal täglich von einer Person Besuch aus dem Kreis der Familienangehörigen, wie zum Beispiel Ehegatte, Angehörige eines gemeinsamen Hausstandes, Lebenspartner, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Geschwister oder einer weiteren festen Person besucht werden. Minderjährige Kinder dürfen auch von den Eltern gemeinsam oder von Sorgeberechtigten Besuche empfangen. Weitere zugelassene Besuche sind Besuche zu rechtsberatenden oder seelsorgerischen Anlässen. Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist jederzeit zulässig. Die Besucher müssen sich am Haupteingang anmelden. Eine namentliche Registrierung ist bei allen Besuchen verpflichtend. Einzige Ausnahme bilden Patienten, die aufgrund einer COVID Infektion isoliert sind oder im Rahmen einer Heimverlegung sich in der vorgeschriebenen Isolation befinden, diese dürfen keinen Besuch empfangen. Ausnahmen sind nur durch vorherige Genehmigung durch das Gesundheitsamt zulässig.
Der Zutritt ins Klinikum ist nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt, die während des gesamten Aufenthaltes getragen werden muss. Dies gilt für alle Bereiche des Hauses. Ferner ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu allen Personen zu achten. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Unterstützung.
Das Sana Klinikum Hof gehört mit seinen 465 vollstationären Betten und 22 teilstationären Plätzen zu den größten somatischen Akutkrankenhäusern in Bayern. In 14 Fachabteilungen behandelt das Haus der Schwerpunktversorgung jährlich etwa 25.000 stationäre und 30.000 ambulante Patienten.
Sana Klinikum Hof GmbH
Eppenreuther Straße 9
95032 Hof
Telefon: +49 (9281) 98-0
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