Automobilindustrie in Sachsen vor großen Herausforderungen
- Strengere Klimaziele für Autos verändern den Markt
Durch den Beschluss von Europäischem Parlament und Europäischen Rat vom März 2019 über die Reduktion von Treibhausgasen sowie der Grenzwerte für den CO2-Ausstoß bei Autos ist die Fahrzeugindustrie unter Druck. Am umweltfreundlichsten und wirtschaftlichsten ist nach Aussage des Umweltbundesamtes die Nutzung des elektrischen Antriebes. Elektrofahrzeuge sind somit das Mittel der Wahl. Der veränderte Aufbau der elektrisch betriebenen Fahrzeuge hat neben der Umstellung der Produktion beim Hersteller selbst Auswirkungen auf Zuliefer- und Logistikstrukturen: Bauteile entfallen, müssen modifiziert werden oder kommen neu hinzu. Die gesamte automobile Wertschöpfungskette ist betroffen.
- Auswirkungen des Strukturwandels auf die Beschäftigung in Sachsen
Die Beschäftigtenzahlen in der Automobilindustrie in Sachsen sind in den letzten 12 Jahren um 39 Prozent angewachsen. Derzeit sind in Sachsen rund 100.300 Menschen in der Automobilindustrie und den dazugehörigen Zulieferbranchen tätig. Vor 12 Jahren waren es noch rund 72.000 Beschäftigte. Durch die Umstellung auf Elektrofahrzeuge erwarten die meisten bisherigen Studien zukünftig einen Personalabbau. Begründet wird die Annahme durch die geringere Komplexität des Fahrzeugaufbaus, vorrangig beim Antriebsstrang. Das heißt, je höher der Anteil batterieelektrischer Autos in der Produktion eines Herstellers ist, desto geringer wird dessen Personalbedarf bei unverändertem Produktionsvolumen. In Sachsen hat das Thema Elektromobilität eine besondere Relevanz, weil hier zukünftig überproportional viele elektrisch betriebene Autos produziert werden sollen. Das VW-Werk in Zwickau stellt dabei die Produktion vollständig auf batterieelektrische Fahrzeuge um. Aber auch Porsche und BMW bauen in Leipzig E-Mobile.
Das IAB Sachsen hat 30 von der Umstellung auf Elektromobilität betroffene Wirtschaftszweige identifiziert und hinsichtlich der Chancen und Risiken auf Umsatz und Beschäftigung in Sachsen untersucht. Für sechs dieser Wirtschaftszweige bestehen Risiken (Beitrag zum Endprodukt Auto sinkt), für neun Chancen (erhöhter Anteil) und für 15 ergeben sich keine oder nur geringe Änderungen hinsichtlich der Entwicklung. Ungefähr die Hälfte der sächsischen Beschäftigten arbeiten dabei in Wirtschaftszweigen, die von größeren Anpassungen in der Produktion betroffen sein werden.
„Die Beschäftigtenzahlen in der sächsischen Automobilindustrie legen jedoch nahe, dass sich in den vergangenen Jahren bereits an den Trend Elektromobilität angepasst wurde: So zeigt sich ein Beschäftigungswachstum in chancenbehafteten Wirtschaftszweigen wie z. B. der Herstellung von Batterien und Akkumulatoren sowie elektrischen Mess-, Kontroll- und Navigationsinstrumenten. Ein geringeres Beschäftigungswachstum bzw. sogar ein Beschäftigungsabbau ist hingegen in risikodominierten Wachstumszweigen wie der Herstellung von Verbrennungsmotoren, Pumpen und Kompressoren sowie Mechanik festzustellen. Zugleich gibt es aber weitere Einflussfaktoren auf die zukünftigen Beschäftigtenzahlen in der Automobilindustrie, wie die Digitalisierung, autonomes Fahren oder neue Mobilitätsmuster, was letztendlich keine zuverlässige Prognose der Beschäftigtenzahlen zulässt.“ sagte Uwe Sujata, Mitautor der Studie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Sachsen.
- BA sichert Qualifizierung im Strukturwandel
Sicher ist aber, dass sich die Anforderungen an die Beschäftigten verändern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Automobilhersteller müssen für veränderte bzw. neue Aufgaben qualifiziert werden. Mit dem Qualifizierungs- und Chancengesetz hat sich die Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert, die u. a. vom Strukturwandel betroffen sind: Weiterbildungskosten können für die Beschäftigten aller Betriebsgrößen und unabhängig vom Qualifizierungsziel übernommen werden. Bei Mitarbeitern in Kleinstunternehmen werden wie bisher 100 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagentur gezahlt. Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 50 Prozent und bei größeren Betrieben grundsätzlich bis zu 25 Prozent übernommen werden. Selbst in größeren Betrieben mit mehr als 2.500 Beschäftigten können bis zu 15 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Eine Ausnahme gibt es für die Weiterbildung von älteren Beschäftigten (ab vollendetem 45. Lebensjahr) oder Schwerbehinderten. In diesen Fällen gibt es eine 100-Prozentförderung, auch für mittelständische Unternehmen.
Zudem werden Arbeitsentgeltzuschüsse für alle Qualifizierungen, die länger als 4 Wochen bzw. 160 Stunden dauern und nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind, gezahlt. Je nach Unternehmensgröße können bei großen Unternehmen bis zu 25 Prozent und bei Kleinstunternehmen bis 75 Prozent des Arbeitsentgeltes während der Zeit der Weiterbildung an den Betrieb erstattet werden. Eine Ausnahme gibt es bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen. Hier werden 100 Prozent des Arbeitsentgeltes zurückerstattet.
Nähere Informationen zur Qualifizierungsoffensive gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/.
Den IAB-Bericht „Strukturwandel Elektromobilität – Mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigung in Sachsen“ finden Sie hier: http://doku.iab.de/regional/S/2020/regional_s_0120.pdf.
Für Rückfragen zu dieser Publikation steht Ihnen gerne Frau Weyh unter Tel. 0371 9118 642 oder Antje.Weyh@iab.de und Herr Sujata unter Tel. 0371 9118 643 oder Uwe.Sujata@iab.de zur Verfügung.
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