Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld
Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert – für Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.
Die Fakten:
1. Weiterbewilligung erfolgt automatisch
Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert.
2. Alles läuft automatisch
Menschen, die Arbeitslosengeld erhalten, müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Alle, die nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch haben, erhalten automatisch ein Weiterbewilligungsschreiben. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden.
3. Arbeitsagenturen und Jobcenter stimmen sich ab
Auch Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt haben oder bereits Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) beziehen, müssen nicht aktiv werden: Die Jobcenter und Arbeitsagenturen verrechnen die Leistungen miteinander.
Zum Arbeitslosengeld:
Weitere Informationen | Fragen und Antworten: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
Agentur für Arbeit Chemnitz
Heinrich Lorenz Str. 20
09120 Chemnitz
Telefon: +49 (371) 5671991
Telefax: +49 (371) 5672111
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/chemnitz/startseite
Erste Fachkraft Presse und Marketing
Telefon: +49 (371) 9118-625
E-Mail: Sachsen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de