BHV1: Konsequentes Vorgehen entscheidend
Als letztes Gebiet innerhalb Deutschlands wurde das Rheinland 2017 von der EU als frei von BHV1 anerkannt. Nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG ist nicht nur die Bundesrepublik, sondern auch Finnland, Schweden, Dänemark, Österreich, Südtirol, die Schweiz sowie die Insel Jersey als frei von BHV1 anerkannt, einige andere EU-Staaten wie Luxemburg und Belgien befinden sich im Sanierungsverfahren. Mit Blick auf die jahrelangen Bemühungen zur Sanierung der hiesigen Bestände ist die Sorge vor einer Wiederausbreitung der Krankheit daher groß. Impfungen gegen das Herpesvirus sind in von der EU als frei anerkannten Gebieten grundsätzlich verboten, da diese keinen vollständigen Schutz vor Neuinfektionen oder Virus-Reaktivierungen bieten. Vor diesem Hintergrund sieht der Verband das Land und die Veterinärbehörden umso mehr in der Pflicht, konsequent gegen eine Ausbreitung vorzugehen.
Zugleich ruft der RLV die Rinderhalter in der Region zu erhöhter Wachsamkeit und Einhaltung hygienischer Praxismaßnahmen auf. Einem Zukauf unerkannt infizierter Tiere gelte es durch möglichst aktuelle Blutergebnisse ebenso vorzubeugen wie einer möglichen Einschleppung von Erregern über Personen oder Gerätschaften, die vorher direkten Tierkontakt in anderen Beständen hatten.
Zum Hintergrund:
Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist für den Menschen ungefährlich. Eine Infektion bei Rindern kann milde Verlaufsformen, aber auch schwere Krankheitssymptome verursachen. Besonderheit dieser Infektionskrankheit ist, dass einmal infizierte Rinder lebenslang Virusträger bleiben. Der Eintrag erfolgt über verschiedene Wege, auch über infizierte Tiere, die keine Symptome zeigen und gesund erscheinen.
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