Deutsche Konsum REIT-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll von der Gesellschaft zur Stärkung der Eigenkapitalbasis sowie zur Finanzierung weiterer Akquisitionen und Akquisitionsgelegenheiten verwendet werden, um den erfolgreichen Wachstumskurs auch künftig fortzusetzen. Im Rahmen dieser Wachstumsstrategie verhandelt die Gesellschaft gegenwärtig den Erwerb neuer Objekte im Wert von etwas über 100 Millionen Euro, was ungefähr dem 11-fachen der derzeitigen (Netto-)Jahresmiete entspricht.
Die Babelsberger Beteiligungs GmbH, eine Tochtergesellschaft der Obotritia Capital KGaA, hat sich zur Zeichnung von rund einem Drittel der Neuen Aktien verpflichtet. Die verbleibenden Neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege des beschleunigten Platzierungsverfahrens ausschließlich institutionellen Anlegern zum Kauf angeboten werden. Die Privatplatzierung beginnt unmittelbar nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung und endet spätestens morgen vor Handelsbeginn oder kurzfristig zu einem beliebigen Zeitpunkt davor.
Die Gesellschaft hat einem sechsmonatigen Lock-Up mit marktüblichen Ausnahmen zugestimmt.
Der Platzierungspreis der Neuen Aktien wird im Rahmen des beschleunigten Platzierungsverfahrens ermittelt und voraussichtlich spätestens morgen veröffentlicht.
Die Neuen Aktien sollen prospektfrei unmittelbar nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, welche voraussichtlich am 19. Mai 2020 erfolgen wird, zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im regulierten Markt der Börse Berlin zugelassen werden. Die Zulassung wird für den 20. Mai 2020 erwartet. Der erste Handelstag der neuen Aktien ist voraussichtlich der 21. Mai 2020.
Jefferies und ODDO BHF fungieren im Rahmen dieser Transaktion als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners.
Wichtiger Hinweis
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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen zum Angebot, Erwerb oder Vertrieb der Neuen Aktien in Länder, in denen dies nicht gestattet ist, ergriffen. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
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