DFK fordert: Gremienarbeit dauerhaft auch per Video
Außerdem erwartet er, dass im Falle gesetzlicher Anpassungen im Betriebsverfassungsgesetz immer auch die dementsprechende Anpassung im Sprecherausschussgesetz überprüft und beachtet wird.
Im Zuge der Covid-19 Epidemie wurden einige Änderungen u.a. im Betriebsverfassungsgesetz sowie Sprecherausschussgesetz zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Interessensvertretung beschlossen.
Danach sollen beispielsweise Sitzungen des Betriebsrates und Sprecherausschusses mittels Video- und Audiokonferenzen befristet bis zum 31.12.2020 möglich sein.
Der DFK begrüßt diese Gesetzesänderungen ausdrücklich und fordert darüber hinaus jedoch gesetzliche Regelungen zur dauerhaften audio-visuellen Teilnahme an Sitzungen für alle betrieblichen Gremien, unabhängig von der derzeitigen, durch Corona verursachten, Gesetzgebung.
„Wir fordern bereits seit Jahren dringende gesetzliche Reformen für die betriebliche Interessensvertretungen, etwa im Hinblick auf die Möglichkeit von Online-Wahlen zum Betriebsrat und Sprecherausschuss sowie ein vereinfachtes Wahlverfahren auch für den Sprecherausschuss“, so Michael Krekels, Vorstandsvorsitzender des DFK und Rechtsanwalt. Der DFK werde, so Krekels weiter, durch die derzeitige Situation in seiner Forderung bestätigt.
„Die Corona-Krise hat aufgrund der stark gestiegenen Homeoffice-Tätigkeit vieler Beschäftigten bestätigt, dass sich Telefon- und Videokonferenzen in der täglichen Arbeit sehr gut bewähren. Die Pandemie hat in Deutschland einen notwendigen Digitalisierungsschub bewirkt, der nicht durch befristete Gesetze wieder rückgängig gemacht werden darf“, mahnt Krekels an.
„Auch unsere eigene Verbandsarbeit mit den vielen Ehrenamtlichen und Verbandsmitarbeitern hat sich durch die effiziente Nutzung digitaler Möglichkeiten nachhaltig positiv verändert“, stellt DFK-Vorstandsvorsitzender Michael Krekels fest.
Auch aus diesen praktischen Erfahrungen heraus spricht sich der DFK dafür aus, dass unabhängig von der aktuellen Situation dauerhaft die betriebliche Gremienarbeit mittels digitaler Möglichkeiten, etwa durch audio-visuelle Einrichtungen, erleichtert werden soll.
„Der Gesetzgeber sollte daher die bereits bewährten digitalen Möglichkeiten generell für die betriebliche Gremienarbeit zulassen und damit neben einer erheblichen Zeitersparnis für die jeweiligen Amtsträger zugleich auch einer Kostenersparnis für die Arbeitgeber sinnvoller Weise Rechnung tragen“, betont Krekels.
Krekels ist sich sicher, dass die Corona-Epidemie die Dringlichkeit und Notwendigkeit digitaler Reformen etwa im Betriebsverfassungsgesetz und im Sprecherausschussgesetz noch einmal verdeutlicht hat.
„Gesetzliche Änderungen etwa bei der Durchführung von Wahlen zum Betriebsrat müssen ebenso für den Sprecherausschuss gelten, denn beide Wahlen finden regelmäßig parallel statt und eine Einheitlichkeit der jeweiligen Wahlverfahren liegt sowohl im Interesse der Arbeitnehmer und Leitenden Angestellten wie auch der Arbeitgeber“, verdeutlicht Krekels.
Der DFK erwartet außerdem vom Gesetzgeber, dass wie bereits bei den Gesetzesänderungen im Rahmen der Covid-19 Epidemie, im Falle gesetzlicher Anpassungen im Betriebsverfassungsgesetz immer auch die dementsprechende Anpassung im Sprecherausschussgesetz überprüft und beachtet wird.
Aus Sicht des DFK hat der Gesetzgeber gerade jetzt die Zeichen der Zeit zu erkennen und den klaren Auftrag, die Gesetze im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung nicht nur befristet, sondern dauerhaft zu ändern.
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