Die Schullaufbahn wird nicht durch den digitalen Fernunterricht entschieden
Susanne Ehlers, PhVHH-Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des dlh betont:
„Als Gymnasiallehrerin stimme ich der Entscheidung der Schulbehörde zu, in diesem Schuljahr keine Ausnahme von der Versetzung an die Stadtteilschule nach der 6. Klasse zu machen.
Für welche Sechstklässler das G8-Gymnasium Schwierigkeiten bereit hält und für welchen nicht, zeichnet sich in Klasse 5 und 6 meist schon früher ab und wird mit der Versetzungsgefährdung im Halbjahreszeugnis der 6. Klasse ausgewiesen. Niemand ist gut beraten, die den Schulwechsel in diesem Jahr auf den digitalen Fernunterricht zu schieben.“
Dem Argument, die Schülerinnen und Schüler hätten sonst die Möglichkeit gehabt im letzten halben Jahr noch was „rauszureißen“ hält sie entgegen: „Das Gymnasium ist keine Schulform, auf der kurzfristig Hürden genommen werden sollten und die Stadtteilschulen verfügen über mehr Unterstützungsstrukturen für Schülerinnen und Schüler.“
Gymnasiallehrkräfte machen sich die Entscheidung nicht leicht, ob ein Schüler oder eine Schülerin den Herausforderungen des Lerntempos, des Leistungsniveaus und der Arbeitsweise am Gymnasium gewachsen ist. Die Entscheidung über das Verlassen des Gymnasiums wird zudem gemeinsam im Klassenkollegium auf der Zeugniskonferenz getroffen. Die Eltern werden frühzeitig über die Probleme ihrer Kinder informiert.
Lehrkräfte orientieren sich auch im digitalen Fernunterricht an regulären Aufgabenformaten und sind gegebenenfalls sogar in der Lage, aufgrund der digitalen und telefonischen Kommunikationswege viel häufiger auf individuelle Schwierigkeiten einzugehen.
Susanne Ehlers fasst zusammen: „Die längere Periode des digitalen Fernunterrichts stellt deshalb keinen Grund dar, in diesem Jahr das Verfahren auszusetzen.“
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