Die Vorfinanzierung von Aufträgen bei erschöpften Sicherheiten über Risiko-Privatgelder vom Kapitalmarkt – von Dr. jur. Horst Werner
Unternehmer werden deshalb oft wegen knapper Kapitalresourcen im Unternehmen daran gehindert, auch größere Aufträge oder eine Mehrzahl von Aufträgen gleichzeitig anzunehmen. Häufig sind die Materialkosten und die Personalkosten insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern für Monate vorzufinanzieren. Eine ausreichende Liquidität ist somit eine der zentralen Voraussetzungen für erfolgreich abzuwickelnde Aufträge, die wiederum das Wachstum eines Unternehmens bestimmen. Deshalb sind Überlegungen darüber anzustellen, wie das Kapital für Auftragsvorfinanzierungen alternativ beschafft werden kann ( von Privatinvestoren am freien Kapitalmarkt www.finanzierung-ohne-bank.de – Umsetzung durch die Dr. Werner Financial Service AG mit Mezzaninekapital zu 4% bis 6 % p.a. ) und wieviel Kapital für eine Projektabwicklung und damit für eine Auftragsvorfinanzierung benötigt wird.
Wie hoch sollte bei der Deckung des Kapitalbedarfs für die Auftragsvorfinanzierung der Anteil des Eigenkapitals sein, um über einen cost-leverage-Effekt den geringstmöglichen Finanzierungsaufwand ( geringste Zinskosten ) zu haben. Ferner ist zu prüfen, wie die Kapitalkosten für das eingesetzte Vorfinanzierungskapital die Kalkulation des Auftragsangebots verteuern und ob Umsatz und Ertrag verdient werden können. Hierzu ist eine realistische Kostenplanung sowie Umsatz- und Ertragsprognose anzustellen. Unter Berücksichtigung des betrieblichen Steueraufwandes kann dann der Finanzierungsbedarf festgestellt werden. Ergebnis der Kapitalbedarfsplanung muss sein, dass Kapitalbedarf und Kostenbedarf zur Deckung gebracht werden und sich keine Deckungslücke ergibt. Somit wird eine Cash-Flow-Berechnung erforderlich.
Der Cash Flow bezeichnet die Liquiditätsgröße, die sich aus dem Saldo der fortlaufenden betrieblichen Einnahmen über die regelmäßigen laufenden betrieblichen Ausgaben ergibt. Der Cash-Flow gibt den Umsatz-Kosten-Saldo aus der Geschäftstätigkeit mit dem erwirtschafteten Barliquiditäts-Zufluss an, der zur Deckung betrieblicher Ausgaben im täglichen Zahlungsverkehr verwendet werden kann. Der Cash-Flow als Bilanzkennzahl definiert also den reinen Liquiditätsüberschuss, der sich ergibt, wenn man von den Liquiditätszuflüssen ( = Einnahmen aus Umsatztätigkeit ) die Liquiditätsabflüsse ( = Ausgaben ) abzieht. Der Cash-Flow lässt als Kennzahl erkennen, in welchem Umfang ein Unternehmen Finanzmittel aus eigener Betriebstätigkeit zur Verfügung hat und erwirtschaften kann. Die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Auftragsvorfinanzierung und den notwendigen Materialeinkauf sind dann gegeben, wenn
– eine positive Geschäfts-, Ergebnis- und Auftragsentwicklung mit Kundenreferenzen vorliegt,
– eine gewachsene Auftraggeber- und Kundenstruktur vorhanden ist,
– ein Fertigstellungs- und Abwicklungs-Know-how nachgewiesen werden kann,
– ein bestimmter Kundenauftrag ( letter of intend ) als Grundlage der Finanzierung bereits vorhanden ist,
– ein nennenswertes Auftragsvolumen gegeben ist,
– eine Abtretungsbereitschaft von Forderungsansprüchen gegeben ist,
– der Finanzierungsbedarf angemessen unterhalb der Auftragshöhe liegt
– und die Finanzierungslaufzeit mit der Auftragsabwicklung kongruent und überschaubar ist.
Soweit möglich, ist die Deckung des Finanzbedarfs aus einer Mischfinanzierung von Fremdkapital und Eigenkapital die günstigste und am wenigsten risikobehaftete Finanzierungs-Möglichkeit. Das Fremdkapital mit festen Finanzierungskosten ( = Zinsen ) kann durch Bankkredit oder durch private Nachrangdarlehen oder durch Inhaberschuldverschreibungen ( = Anleihen ) gedeckt werden. Der Eigenkapital-Anteil mit einer rein erfolgsabhängigen Gewinn- und Ausschüttungsvergütung ist über das Gesellschaftskapital ( z.B. Kommanditkapital, Stammkapital, Grundkapital etc. ) oder über Nachrangkapital, private Nachrangdarlehen, stilles Beteiligungskapital oder Genussrechtskapital ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) als externes Kapital von Dritten abzudecken. Das externe Kapital kann als stimmrechtsloses Eigenkapital von Anlegern und Investoren über eine private Platzierung mit einem öffentlichen Beteiligungsangebot aufgenommen werden. Über das Eigenkapital entstehen keine fortlaufenden Kosten, sondern risikoärmere und nicht liquiditätsbelastende Gewinnverteilungen bzw. lediglich erfolgsabhängige Gewinnausschüttungen, die nur bei positiven Jahresergebnissen zu zahlen sind. Weitere Informationen erteilt kostenfrei der Wirtschafts- und Finanzjurist Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.
Dr. Werner Financial Service AG betätigt sich am Finanzmarkt als Dienstleister für den Transfer von Privatkapital (Private Equity) in unternehmerisches Produktivkapital zum Wohle mittelständischer Unternehmen einerseits und renditesuchender Anleger andererseits. Dabei nimmt die Dr. Werner Financial Service AG an den Kapitalmärkten eine ergänzende Position zu den Kreditinstituten ein: Sie will Partner für die Eigenkapitalbeschaffung sein, das die Unternehmen bei der Kapitalversorgung zusätzlich zu den Bankdarlehen als zu bilanzierende Verbindlichkeiten mit Eigenkapital als Haft- und Risikokapital (Private Equity) beratend unterstützt. An den Unternehmen liegt es, die Vorteile der gestreuten Finanzierung durch Kredit- und Eigenkapitalgeber zu größerer Unabhängigkeit und finanzieller Sicherheit zu nutzen
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