Verbraucher & Recht

Diesel-Abgasskandal: BGH-Joker bietet im VW-Vergleich neue Option für Verbraucher

Der VW-Vergleich ist zu Ende. Der Europäische Gerichtshof hat sich verbraucherfreundlich im Diesel-Abgasskandal geäußert. Am 5. Mai 2020 findet vor dem Bundesgerichtshof die erste mündliche Verhandlung in einem VW-Verfahren statt. Für die Teilnehmer des VW-Vergleichs ergibt sich durch die höchstrichterlichen Termine eine neue Option – den BGH-Joker: Bei der Annahme des Vergleichs besteht eine 14-tägige Widerrufsfrist. Wer beispielsweise am 22. April 2020 seinen Vergleich angenommen hat, kann jetzt noch die Äußerungen vom BGH abwarten und dann entscheiden, ob er den Vergleich widerruft und seine Chancen in einer Einzelklage sucht. Denn die Möglichkeit gegen VW vor Gericht zu bestehen und eine höhere Entschädigung einzuklagen, als der Autobauer im Vergleich angeboten hat, sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sehr gut. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Mit einem Servicepaket berät sie die Verbraucher beim VW-Vergleich.

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Die Generalanwältin am EuGH Eleanor Sharpston hat am 30. April 2020 die Meinung vertreten, dass VW im Diesel-Abgasskandal gegen EU-Recht verstoßen hat. Folgt das Gericht dieser Ansicht, müssten auch deutsche Gerichte konsequent VW verurteilen. Was in der Realität auch schon der Fall ist. Hinzu kommt, dass vor dem Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 ebenfalls verbraucherfreundliche Einschätzungen zu wichtigen Fragen erwartet werden. Trifft das dann zu, können Teilnehmer am VW-Vergleich jetzt ihre 14-tägige Widerrufsfrist nutzen. Hinzukommt, dass die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zahlreiche Urteile im Diesel-Abgasskandal von VW erstritten hat, in denen bis zu 25 Prozent Schadensersatz oder Wertminderung erstritten worden sind. Das ist teilweise wesentlich mehr, als VW angeboten hat. Das Servicepaket der Kanzlei überprüft die Vergleiche vor allem im Hinblick auf die aktuellen EuGH-  und BGH-Äußerungen. Vergleich endgültig akzeptieren oder in einer Einzelklage doch noch mehr Entschädigung erstreiten? Was steckt genau im Servicepakt drin: Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft die Auswirkungen der ersten Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesgerichtshof.
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung, falls keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Zum Schluss entscheidet der Verbraucher, ob er den Vergleich weiter annimmt, ihn nicht widerruft, oder von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und in eine Einzelklage geht.

Einzelklage schlägt das mögliche MFK-Vergleichsangebot

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat zahlreich Urteile erstritten, bei denen sich eine Einzelklage für den Verbraucher als erwiesen hat, als die Annahme des Vergleichs. Hier eine kleine Auswahl von solchen Fällen:

Landgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 LTDI bezahlen (Az. 1 O 132/17). Das entspricht 5125 Euro für den im August 2010 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 20.500 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 2853 Euro. Die Einzelklage war mit 2272 Euro lukrativer als das MFK-Vergleichsangebot.

Landgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus und VW müssen einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI Blue Motion (Az. 18 O 416/17). Das entspricht 10.959 Euro für den im Juli 2013 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 43.388 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3872 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2012, sinkt die Summe sogar auf 3532 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 7427 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI (Az. 9 U 3/19). Das entspricht 5682,50 Euro für den im Juli 2015 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 22.730 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 4551 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 4211 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 1471,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen Seat Altea XL (Az. I-13 U 84/19). Das entspricht 5304,50 Euro für den im April 2015 gekauften Seat Altea. Bei einem Kaufpreis von 21.218 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3279 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 3024 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 2280,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Der Bundesgerichtshof entscheidet im Diesel-Abgasskandal von VW

Am Bundesgerichtshof BGH beginnen am 5. Mai 2020 die ersten VW-Verfahren. Wichtige Fragen im Diesel-Abgasskandal warten auf höchstrichterliche Entscheidungen. Im Vorfeld der ersten Verhandlung hat eine Wende in der Rechtsprechung stattgefunden. Unstrittig ist, dass VW vorsätzlich und sittenwidrig Verbraucher und Behörden getäuscht und geschädigt hat. Die Nutzungsentschädigung, mit der VW den zu zahlenden Schadensersatz minimieren konnte, steht auf der Kippe. Sogenannte deliktische Zinsen ab Kaufdatum könnten VW in Rechnung gestellt werden. Und das würde richtig teuer werden. Selbst, wer nach Bekanntwerden des Skandals sein Fahrzeug erworben hat, bekommt vor Gerichten der zweiten Instanz Schadensersatz zugesprochen. Gibt es hier verbraucherfreundliche Urteile, bekommt VW keine Nutzungsentschädigung mehr zugesprochen oder muss gar an den Verbraucher Zinsen ab Kaufdatum zahlen, sind hohe Entschädigungssumme für die klagenden Verbraucher möglich. Die Chancen könnten durch den BGH-Joker gesichert werden.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der VW-Vergleich ist zu Ende. Der Europäische Gerichtshof hat sich verbraucherfreundlich im Diesel-Abgasskandal geäußert. Am 5. Mai 2020 findet vor dem Bundesgerichtshof die erste mündliche Verhandlung in einem VW-Verfahren statt. Für die Teilnehmer des VW-Vergleichs ergibt sich durch die höchstrichterlichen Termine eine neue Option – den BGH-Joker: Bei der Annahme des Vergleichs besteht eine 14-tägige Widerrufsfrist. Wer beispielsweise am 22. April 2020 seinen Vergleich angenommen hat, kann jetzt noch die Äußerungen vom BGH abwarten und dann entscheiden, ob er den Vergleich widerruft und seine Chancen in einer Einzelklage sucht. Denn die Möglichkeit gegen VW vor Gericht zu bestehen und eine höhere Entschädigung einzuklagen, als der Autobauer im Vergleich angeboten hat, sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sehr gut. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Mit einem Servicepaket berät sie die Verbraucher beim VW-Vergleich.

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage
Die Generalanwältin am EuGH Eleanor Sharpston hat am 30. April 2020 die Meinung vertreten, dass VW im Diesel-Abgasskandal gegen EU-Recht verstoßen hat. Folgt das Gericht dieser Ansicht, müssten auch deutsche Gerichte konsequent VW verurteilen. Was in der Realität auch schon der Fall ist. Hinzu kommt, dass vor dem Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 ebenfalls verbraucherfreundliche Einschätzungen zu wichtigen Fragen erwartet werden. Trifft das dann zu, können Teilnehmer am VW-Vergleich jetzt ihre 14-tägige Widerrufsfrist nutzen. Hinzukommt, dass die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zahlreiche Urteile im Diesel-Abgasskandal von VW erstritten hat, in denen bis zu 25 Prozent Schadensersatz oder Wertminderung erstritten worden sind. Das ist teilweise wesentlich mehr, als VW angeboten hat. Das Servicepaket der Kanzlei überprüft die Vergleiche vor allem im Hinblick auf die aktuellen EuGH- und BGH-Äußerungen. Vergleich endgültig akzeptieren oder in einer Einzelklage doch noch mehr Entschädigung erstreiten? Was steckt genau im Servicepakt drin: Die Verbraucher-Kanzlei
• prüft die Auswirkungen der ersten Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesgerichtshof.
• schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
• stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
• nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
• informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung, falls keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Zum Schluss entscheidet der Verbraucher, ob er den Vergleich weiter annimmt, ihn nicht widerruft, oder von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und in eine Einzelklage geht.

Einzelklage schlägt das mögliche MFK-Vergleichsangebot
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat zahlreich Urteile erstritten, bei denen sich eine Einzelklage für den Verbraucher als erwiesen hat, als die Annahme des Vergleichs. Hier eine kleine Auswahl von solchen Fällen:

Landgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 LTDI bezahlen (Az. 1 O 132/17). Das entspricht 5125 Euro für den im August 2010 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 20.500 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 2853 Euro. Die Einzelklage war mit 2272 Euro lukrativer als das MFK-Vergleichsangebot.

Landgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus und VW müssen einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI Blue Motion (Az. 18 O 416/17). Das entspricht 10.959 Euro für den im Juli 2013 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 43.388 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3872 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2012, sinkt die Summe sogar auf 3532 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 7427 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI (Az. 9 U 3/19). Das entspricht 5682,50 Euro für den im Juli 2015 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 22.730 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 4551 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 4211 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 1471,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen Seat Altea XL (Az. I-13 U 84/19). Das entspricht 5304,50 Euro für den im April 2015 gekauften Seat Altea. Bei einem Kaufpreis von 21.218 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3279 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 3024 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 2280,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Der Bundesgerichtshof entscheidet im Diesel-Abgasskandal von VW
Am Bundesgerichtshof BGH beginnen am 5. Mai 2020 die ersten VW-Verfahren. Wichtige Fragen im Diesel-Abgasskandal warten auf höchstrichterliche Entscheidungen. Im Vorfeld der ersten Verhandlung hat eine Wende in der Rechtsprechung stattgefunden. Unstrittig ist, dass VW vorsätzlich und sittenwidrig Verbraucher und Behörden getäuscht und geschädigt hat. Die Nutzungsentschädigung, mit der VW den zu zahlenden Schadensersatz minimieren konnte, steht auf der Kippe. Sogenannte deliktische Zinsen ab Kaufdatum könnten VW in Rechnung gestellt werden. Und das würde richtig teuer werden. Selbst, wer nach Bekanntwerden des Skandals sein Fahrzeug erworben hat, bekommt vor Gerichten der zweiten Instanz Schadensersatz zugesprochen. Gibt es hier verbraucherfreundliche Urteile, bekommt VW keine Nutzungsentschädigung mehr zugesprochen oder muss gar an den Verbraucher Zinsen ab Kaufdatum zahlen, sind hohe Entschädigungssumme für die klagenden Verbraucher möglich. Die Chancen könnten durch den BGH-Joker gesichert werden.

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