Bauen & Wohnen

Eigenheimerverband Bayern kritisiert: „Eigenheimer werden doppelt bestraft“

Der Eigenheimerverband Bayern e.V. beklagt, dass Wohneigentümer in der Corona-Krise zunehmend von der Politik alleine gelassen werden. Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern kritisiert: „Die Eigenheimer werden gerade doppelt bestraft. Bei Mietausfällen werden sie komplett alleine gelassen, weil Mietern gestattet wird, wegen der Corona-Krise trotz Zahlungsverzug in der Wohnung zu bleiben. Vermietern, die durch das Ausbleiben der Mieteinnahmen in existenzielle Zahlungsschwierigkeiten geraten, wird jedoch keine Hilfe gewährt. Gleichzeitig erfahren wir, dass in München, wo die Eigentumsquote schon sehr niedrig ist, jetzt auch noch die Förderung von Wohneigentum durch das "München Modell Eigentum" beendet werden soll.“  

Kuhn weiß aus jahrzehntelanger Verbandsarbeit: „Eigenheimbesitzer leisten für ihren Stadtteil und die Kommune einen wichtigen Beitrag zur Stabilität. Sie bleiben München treu, nicht nur in wirtschaftlich guten Zeiten. Zudem beantragen Eigenheimer so gut wie nie Staatshilfe, da sie im Lauf des Lebens durch die Tilgung der Baukosten ein Vermögen aufbauen mussten, von dem beide Seiten – Staat und Eigenheimer – auch in Krisenzeiten profitieren.“

Gerade in München, wo nur 25% der Bevölkerung in ihren eigenen vier Wänden wohnen können, ist es in den Augen des Eigenheimerverbandes fatal, wenn die Weichen so gestellt werden, dass noch mehr Menschen zur Miete wohnen müssen und dadurch dauerhaft einen erheblichen Teil ihres Einkommens nicht zum Sparen oder für Investitionen nutzen können.

Über den Eigenheimerverband Bayern e.V.

Der Eigenheimerverband Bayern e.V. setzt sich aus 380 Ortsverbänden zusammen, die über alle bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind und eigenständig arbeiten. Insgesamt hat die Organisation mehr als 80.000 Mitglieder. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum. Zu den Leistungen des Verbandes zählt die Beratung in allen Angelegenheiten des Wohnungs-, Haus- und Grundbesitzes, wie zum Beispiel Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, etc. Daneben tritt der Verband öffentlich als Experte für Wohn-, Grundstücks- und Bauthemen auf. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört des Weiteren die Beratung in allen Fragen rund um das Thema Garten.

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