Fahrzeugbau / Automotive

Ein Jahr E-Scooter in Deutschland: Akzeptanz sehr gering

Von Begeisterung für E-Scooter kann in Deutschland keine Rede sein. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey ist das Gegenteil der Fall. Ein knappes Jahr nach Zulassung als „Elektrokleinstfahrzeuge“ im Juni 2019 empfinden 50 Prozent der Menschen in Deutschland die Elektro-Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr vor allem als störend, knapp 40 Prozent akzeptieren die Fahrzeuge. Noch deutlicher fällt das Ergebnis bei der Frage aus, ob E-Scootern die Zulassung für den Straßenverkehr wieder entzogen werden sollte: Während von den über 2.500 befragten Personen 47,4 Prozent dafür sind, dass den Elektro-Tretroller die Straßenverkehrszulassung entzogen werden sollte, wollen bloß 9,8 Prozent auf keinen Fall auf die Fahrzeuge verzichten. Obwohl seit der Straßenzulassung der E-Scooter fast ein knappes Jahr vergangen ist, kann von Akzeptanz noch keine Rede sein.

Am 15. Juni 2019 wurden in Deutschland Elektrokleinstfahrzeuge als eigene Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zugelassen. Zu diesen Kraftfahrzeugen gehören beispielsweise Elektrostehroller, die so genannten E-Scooter. Alle diese kleinen Fahrzeuge besitzen einen Elektroantrieb, dürfen maximal Tempo 20 fahren und müssen den Radweg oder – falls keiner vorhanden ist – die Straße benutzen. Gehwege sind tabu.

Was bei der Anschaffung ganz wichtig ist

Beim Kauf eines E-Scooters ist unbedingt darauf zu achten, dass das Modell entweder über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes oder eine Einzelbetriebserlaubnis durch das örtliche Straßenverkehrsamt verfügt. „E-Scooter ohne eine solche Genehmigung oder Betriebserlaubnis dürfen nur als Spielgeräte auf Privatgrundstücken genutzt werden, sind aber für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen“, sagt Jens Peuker, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. „Um mögliche Zweifel in punkto Straßenverkehrszulassung zu beseitigen, empfiehlt sich ein genauer Blick in die Betriebserlaubnis.“

Elektrostehroller, die in den Zentren der Metropolen und Großstädte als Leihfahrzeuge bereitstehen, besitzen üblicherweise die erforderliche Genehmigung sowie die ebenfalls vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, erkennbar durch die Versicherungsplakette am Fahrzeug. Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung gehören eine Lichtanlage, Bremsen sowie eine Klingel.

Bedienung üben und am besten mit Helm fahren

Zur Vorbereitung auf die erste Fahrt sollte man die Gebrauchsanweisung genau lesen und auch befolgen. Wer die Handhabung und die Fahreigenschaften seines Elektrotretrollers kennt, fährt sicherer. „Mit dem E-Scooter zu fahren, gleicht im wahrsten Sinne des Wortes einem Balanceakt“, erklärt Jens Peuker. „Selbst für geübte Radfahrer ist es ein ganz neues Gefühl. Die andersartige Lenkung und die kleinen Räder sind gewöhnungsbedürftig. Wir empfehlen: erst üben, dann losfahren. Doch zu allererst sollte immer ein Helm aufgesetzt werden.“ Laut Meinungsforschungsinstitut Civey sprechen sich 54,3 Prozent von fast 3.100 Befragten für eine gesetzliche Helmpflicht beim Fahren eines Elektrotretrollers aus.

Mehr Sicherheit erhöht auch die Akzeptanz der E-Scooter

Heikel kann es vor allem beim Abbiegen nach links oder rechts werden. Wie beim Fahrradfahren sind vorschriftsmäßig Handzeichen zu geben, doch beim einhändigen Fahren kann man mit dem E-Scooter leicht die Stabilität verlieren und gefährlich ins Wackeln geraten. Blinker würden die Fahrsicherheit deutlich verbessern, da beide Hände an der Lenkstange bleiben könnten. „Fahrtrichtungsanzeiger gehören leider nicht zu den gesetzlichen Vorgaben, die Hersteller für eine Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfüllen müssen. Weil dies aber die Verkehrssicherheit deutlich erhöht, fordert TÜV Rheinland, die gesetzlichen Vorgaben entsprechend anzupassen. Ich bin mir sicher, dass der Zugewinn an Sicherheit dann mit dazu beitragen würde, die Akzeptanz von E-Scootern im Straßenverkehr erheblich zu verbessern“, sagt der TÜV-Zweiradexperte Jens Peuker.

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