Elektronische Patientenakte: Informationen zu Hilfsmittelversorgung müssen integriert werden, um bedarfsgerechte Versorgung zu sichern
Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) konkretisiert als weiteres Gesetz der Digitalisierungsreform die Errichtung einer „Datenautobahn des Gesundheitswesens“, u. a. mit Regeln zur Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte und der elektronischen Verordnung (e-Rezept). „Grundsätzlich begrüßen wir die sich damit auch für den Bereich der Hilfsmittelversorgung ergebenden Gestaltungs- und Innovationsmöglichkeiten. Vorausgesetzt, dass alle am Versorgungsprozess Beteiligten digitale Informationen geben und abrufen können. Leider wird nach wie vor keine Regelung getroffen, um die Informationen zur Hilfsmittelversorgung in die elektronische Patientenakte einzubinden. Damit werden Chancen für eine bedarfsgerechte und effektivere Patientenversorgung vertan“, kommentiert Oda Hagemeier, Geschäftsführerin eurocom e. V.
Das Positionspapier der IGHV zum PDSG steht unter https://www.eurocom-info.de/ueber-uns/positionspapiere-stellungnahmen/ zum Download bereit.
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.
eurocom e.V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices
Reinhardtstraße 15
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 25763506-0
Telefax: +49 (30) 25763506-9
http://www.eurocom-info.de
RP
Telefon: +49 (30) 25 76 35 06 – 3
E-Mail: antje.schneider@eurocom-info.de