Endlich rauchfrei in Zeiten von SARS-CoV-2 und COVID-19
Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 121 000 Menschen an Erkrankungen, die durch das Rauchen verursacht werden. „Dazu zählen vor allem Herz-Kreislauf-, Lungen- und Krebserkrankungen“, sagt Professor Dr. med. Dr. rer. nat. Robert Bals, Direktor der Klinik Innere Medizin V – Pneumologie, Allergologie, Beatmungs- und Umweltmedizin des Universitätsklinikums des Saarlandes, Homburg. „Wer raucht, gehört außerdem zur Risikogruppe für das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Im Fall einer Infektion kann es zu einem besonders schweren Verlauf der Viruserkrankung kommen.“ Da die Abwehrkräfte des Bronchialsystems bei Rauchern nur eingeschränkt funktionieren, bestehe zudem eine erhöhte Infektionsgefahr.
E-Zigaretten stehen fälschlicherweise im Ruf, deutlich weniger gesundheitsschädlich zu sein als herkömmliche Tabakzigaretten. Denn je nach E-Zigarettentyp und Zusammen-setzung des verwendeten Liquids enthalten die elektronischen Verdampfer atemwegsreizende Substanzen wie Propylenglykol, krebserregende Substanzen wie Formaldehyd und teilweise gesundheitsschädigende Metalle wie Blei, Chrom und Nickel. „Die Langzeitfolgen des Konsums lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht umfassend abschätzen“, so Bals. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre Warnung vor E-Zigaretten kürzlich noch einmal verschärft (3).
Die DGP empfiehlt, die aktuelle Corona-Pandemie zum Anlass zu nehmen, mit dem Rauchen aufzuhören. „So kann man nicht nur die Gefahr für zahlreiche Folgeerkrankungen verringern, sondern auch das Risiko für COVID-19 und einen lebensbedrohlichen Verlauf beeinflussen“, erklärt Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Präsident der DGP. E-Zigaretten seien zur Tabakentwöhnung jedoch nicht geeignet. „Denn wer E-Zigaretten raucht, ist keineswegs abstinent, sondern ersetzt lediglich ein schädliches Produkt gegen ein anderes, von dem wir annehmen dürfen, dass es ebenfalls schädlich und hochgradig suchterzeugend ist“, sagt der Experte. So zeigt eine Studie, dass E-Zigaretten unter kontrollierten klinischen Bedingungen zwar einen kurzfristigen positiven Entwöhnungseffekt haben, sie langfristig und unter realen Bedingungen aber die Rauchabstinenz erschweren. „Als Entwöhnungshilfe sind E-Zigaretten daher aus unserer Sicht sehr kritisch zu sehen und nicht geeignet für eine Abstinenzbehandlung“, so Pfeifer von der Universität Regensburg, Chefarzt an der Klinik Donaustauf und der Klinik für Pneumologie und konservative Intensivmedizin am Krankenhaus Barmherzige Brüder, Regensburg (4).
„Vielmehr umfasst eine erfolgreiche Tabakentwöhnung viele Einzelbausteine, wie eine individuelle Beratung, Gruppentherapien, Nikotinersatzpräparate und Medikamente“, erklärt Bals. „Ein Problem in Deutschland ist jedoch die Finanzierung solcher Entwöhnungsprogramme. Denn die Erstattung der Kosten für Betroffene und für Anbieter ist nicht einheitlich geregelt.“ Die DGP und die GPP fordern daher professionelle Entwöhnungsprogramme, die Rauchern kostenfrei und flächendeckend zur Verfügung stehen. „Davon gibt es in Deutschland nämlich viel zu wenige“, sagt Pfeifer.
Eine besondere Zielgruppe bei der Tabakkontrolle sind Jugendliche. Darauf weist Professor Dr. med. Matthias Kopp, Präsident der GPP, hin: „Fast 80 Prozent der Raucher haben ihre erste Zigarette vor dem 18. Lebensjahr geraucht. Bei unseren Anstrengungen zur Tabakentwöhnung und Rauchprävention müssen wir Jugendliche und junge Familien mit kleinen Kindern besonders in den Fokus nehmen.“ Kinder und Jugendliche sind umso mehr gefährdet, mit dem Rauchen anzufangen, wenn in der Familie oder im Freundeskreis geraucht wird.
„Große Erfolge können auch mit Maßnahmen zur Tabakkontrolle erzielt werden“, so der DGP-Präsident Michael Pfeifer. Länder wie Großbritannien oder Frankreich, die eine strengere Tabakkontrolle verfolgen – durch beispielsweise umfassende Werbeverbote, nachdrückliche Anti-Raucher-Kampagnen, nationale Rauchentwöhnungsangebote oder hohe Tabakpreise – weisen einen eindrucksvollen Rückgang in der Raucherprävalenz auf. „In Deutschland werden Maßnahmen wie Rauch- und Werbeverbote oder Tabaksteuern leider nur zögerlich umgesetzt. Es passiert zumeist nicht mehr als das gesetzliche Minimum. Es ist daher aus Sicht der DGP schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass das Verbot der Außenwerbung für E-Zigaretten – wie jetzt vorgesehen im Entwurf für die morgige erste Lesung im Bundestag für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes – erst ab 1. Januar 2024 und nicht auch 2022 wirksam werden soll.“
Quellen:
(1) https://www.krebshilfe.de/…
(2) https://www.krebsgesellschaft.de/…
(3) https://www.who.int/…
(4) https://pneumologie.de/…
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