EU-Bericht enthüllt Missstände bei Tierexporten per Schiff
„Die dokumentierten massiven Missstände zeigen erneut, dass die Tierschutzvorgaben während eines Tiertransports in Länder außerhalb Europas nicht eingehalten werden können. In der Konsequenz muss das ein sofortiges Aus dieser Transporte bedeuten. Wir fordern die EU-Kommission auf: Beenden Sie diese lebensverachtenden Zustände! Es geht hier um das Wohl von Mitgeschöpfen, nicht um Waren oder Güter“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Aus Sicht der Tierschützer bedarf es dringend einer Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung: Diese müsste die tierschutzwidrigen Langstreckentransporte unterbinden und stattdessen den Handel mit Fleisch und genetischem Material forcieren.
Der Bericht der DG Sante basiert auf Daten der zuständigen Veterinärbehörden, die 2017 und 2018 in verschiedenen Häfen in Irland, Spanien, Kroatien, Rumänien, Frankreich, Portugal und Slowenien erfasst und an die EU übermittelt wurden. Allein 2018 passierten fast 625.700 Rinder und etwa 2.243.000 Schafe und Ziegen diese Häfen, um in Drittländer verschifft zu werden. Darunter auch Rinder, die aus Deutschland etwa nach Nordafrika oder Ägypten transportiert wurden. Die Missstände beginnen oft bereits mit der Verladung der Tiere in LKW, wenn die zuständigen Behörden den Transport mit unvollständigen oder falschen Unterlagen und ohne Berücksichtigung der Wetterbedingungen auf der Strecke genehmigen. Am Hafen angekommen, müsste eigentlich kontrolliert werden, ob die Tiere in einem Zustand sind, der den weiteren Transport zulässt. Der Bericht macht jedoch deutlich, dass eine Dokumentation schlecht oder gar nicht vorgenommen wird. Sehr viele Tiere werden gar nicht kontrolliert. Ursächlich ist offenbar der große Druck, unter dem Veterinärbeamte bei der Verladung in den Häfen stehen: Verzögern oder stoppen sie Transporte, drohen ihnen rechtliche Schritte der Exporteure. Das Personal vor Ort, das die Tiere verlädt – meist in umgebaute Schiffe, die nicht den EU-Vorgaben für den Transport lebender Tiere entsprechen – ist knapp und unqualifiziert. Da die Drittländer nicht routinemäßig rückmelden, in welchem Zustand sich die Tiere während der Seereise oder bei ihrer Ankunft befanden, ist zudem davon auszugehen, dass EU-Vorgaben nicht bis zum Bestimmungsort eingehalten werden, wie es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eigentlich vorschreibt.
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